Ich befinde mich in der privatinsolvenz bzw in der Restschuldbefreiung Und habe neue Schulden fliege ich aus der insolvenz?

5 Antworten

Ich bin immer wieder erstaunt, wie viel Unsinn hier verbreitet wird. Die Grundaussage von Ronox ist völlig richtig, dass neue Schulden erst mal absolut keine direkte Auswirkungen haben auf die Restschuldbefreiung bzw. die laufende Insolvenz.

Genauso richtig ist aber, dass es einige Situationen gibt, in denen neue Schulden in letzter Konsequenz dann doch zu einem Versagensgrund der RSB führen.

Entscheidend ist hier vor allem die Frage, wie die neuen Schulden entstanden sind und ob sie dann indirekt zum einem Versagensgrund führen. Beispielsweise weil den neuen Schulden eine Insolvenzstraftat zugrunde liegen oder weil die Masse grob gefährdet wurde o.ä.

Bei der ggf. auch in der Höhe nicht erwartbaren Nachzahlung an einen Stromanbieter ist auch mit viel Fantasie kaum herzuleiten, wie das zu einer Versagung der RSB führen soll.

Auf die laufende Insolvenz bzw. das Restschuldbefreiungsverfahren hat das keine Auswirkung. Allerdings sind diese neuen Verbindlichkeiten von einer etwaigen Restschuldbefreiung nicht umfasst und bestehen nach der Verfahrensbeendigung fort.

Was schreibst Du da bloß für einen Mist?!

Wenn man keine Ahnung hat, sollte man sich nicht äußern!

@Derniemalslacht

Dann nenne mir doch bitte die entsprechende Norm, die du ja sicherlich kennst, wenn du solche Behauptungen aufstellst.

@Derniemalslacht

Vielleicht solltest du lieber nach der Gesetzesgrundlage googlen, anstatt nach irgendwelchen Artikeln. Denn § 290 InsO regelt die Versagungsgründe abschließend. Der Autor deines Artikels erwähnt übrigens selbst, dass die Verursachung neuer Verbindlichkeiten nicht zur Versagung der Restschuldbefreiung führt. Es kann lediglich ein Antrag eines Insolvenzgläubigers auf Restschuldbefreiungsversagung gestellt werden. Damit bezieht er sich vermutlich auf § 290 I Nr. 4. Die hier gefordete Beeinträchtigung der Befriedigung der Insolvenzgläubiger ist in der Praxis aber nicht gegeben, da das pfändbare Einkommen des Insolvenzschuldners bereits an den Treuhänder abgetreten ist.

@Ronox

" Es kann lediglich ein Antrag eines Insolvenzgläubigers auf Restschuldbefreiungsversagung gestellt werden."

Nichts anderes habe ich geschrieben.

Und, auch wenn Mr. Klugscheißer er nicht glauben mag,

mir ein Fall bekannt, in dem die Restschuldbefreiung

versagt wurde aufgrund von Neuschulden.

Und NEIN, es war keine Insolvenzstraftat im Spiel. 

@Derniemalslacht

Ob das tatsächlich der wahre Grund war, wage ich zu bezweifeln. Näheres könnte ich nur mit dem Beschluss sagen.


Nichts anderes habe ich geschrieben.

Nein, du hast geschrieben, sie könnten die Versagung der Restschuldbefreiung "herbeiführen". Das ist etwas anderes, als lediglich einen Antrag zu stellen, der dann zurückgewiesen wird.

@Ronox

Na ja, ich weiß es; das reicht mir.

"der dann zurückgewiesen wird."

Oder auch nicht. Aber wie gesagt, ich will und muß Dir nichts

beweisen.

Und ich habe schon diverse Insolvenzen (IK und IN)

'begleitet', mit Inso-Verwaltern korrespondiert etc.

So ganz ahnungslos bin ich schon nicht.

@Derniemalslacht

Ach ja, Du mußt unbedingt dem RA  der verlinkten Seite

schreiben, dass er falsch liegt und Blödsinn verbreitet :)

@Ronox

Ich wiederhole mich:

Schreibe dem Anderen und kläre ihn auf!

Ich wäre sehr gespannt auf die Antwort.

Das meine ich übrigens ernst.

Warum vermeidest Du die Weiterleitung ans Inkasso nicht, indem Du Dich mit dem Stromanbieter auf eine Ratenzahlung einigst?? 🤔

Wende Dich umgehend an den Stromanbieter und vereinbare

eine Ratenzahlung, damit die die Sache nicht ans Inkassobüro 

abgeben.

Neue Schulden während einer Insolvenz können äußerst

problematisch werden.

Wenn bereits bestehende Gläubiger von den neuen Schulden

erfahren, können diese eine Versagung der Restschuldbefreiung

herbeiführen!

@Derniemalslacht

Das ist Unsinn. Dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage.

Da solltest du mit dem Stromanbieter reden - und zwar bis gestern - und fragen wie man sich auf eine Ratenzahlung einigen kann. Die sind daran ja auch interessiert, denn wenn deine Insolvenz dranhängt dann bist du sicher besonders zahlungswillig.

Das sollte aber passieren bevor die einen Brief ans Gericht schicken.

Und wenn du dich nicht mit ihnen einigen kannst dann kannst du immer noch den Insolvenzverwalter bitten hier zu vermitteln - es dürfen nur keine bei Gericht aktenkundigen Schulden rauskommen.

es dürfen nur keine bei Gericht aktenkundigen Schulden rauskommen.

Dem Insolvenzgericht ist das völlig egal, da das kein Restschuldbefreiungsversagungsgrund darstellt.

@Ronox

Hä ? Gibt es irgendeinen anderen Versagensgrund als wenn im Wohlverhaltenszeitraum ein Titel wegen neuer Schulden beantragt wird ?

@Ronox

HÖR JETZT ENDLICH AUF, SO EINE MIST ZU VERBREITEN!

@PunkExpert15

Die Versagungsgründe sind in § 290 InsO abschließend geregelt.

Der von dir genannte gehört nicht dazu.

@Derniemalslacht

Von Capslock wird deine Antwort nicht richtiger. Im Gegenteil.