Inkasso - Erledigtmeldung?

3 Antworten

Es gibt keinen Grund die Schulden beim Inkassobüro zu bezahlen, es sei denn natürlich das Inkasso weist nach der neue Gläubiger zu sein, durch Vorlage der Abtretungserklärung.

Dann darf es aber keine Gebühren verlangen.

keinplan12015 
Fragesteller
 29.01.2016, 12:56

Das Inkasso-Büro hat nicht nachgewiesen, neuer Gläubiger zu sein und hat mir auf die Schulden,120 oder 180€ an Gebühren drauf geknallt.... :(

Kann man jetzt irgendwie dagegen vorgehen, obwohl die Schulden jetzt schin beglichen sind?

Vielen Dank im voraus

kevin1905  29.01.2016, 12:57
@keinplan12015

Kann man jetzt irgendwie dagegen vorgehen, obwohl die Schulden jetzt schin beglichen sind?

Du kannst versuchen das Geld einzuklagen, aber da hast du das Prozessrisiko auf deiner Seite...

keinplan12015 
Fragesteller
 29.01.2016, 13:02
@kevin1905

Ok, also soll ich es jetzt einfach so stehen lassen, wie der Georg auch meint, sonst wäre vielleicht der Aufwand für den Betrag viel zu hoch?

mepeisen  29.01.2016, 15:16
@keinplan12015

Das Problem ist, dass die Gebühren des Inkassos über halbseidene Begründungen dem Gesetz nach irgendwie verargumentiert werden können. Und du hast sie mit der Ratenzahlung dummerweise anerkannt. Damit ist der Drops gelutscht. Lediglich Gebühren jenseits des gesetzlich erlaubten (Kontoführung und ähnliches) könnte man zurückverlangen. Aber Gebühren, die über das RVG begründet werden können, nicht mehr.

keinplan12015 
Fragesteller
 29.01.2016, 18:50
@mepeisen

Hi,

ich bedanke mich bei Dir ebenfalls für deine Antwort!

Ich werde, dann all die Gebühren, das Geld was ich zuviel gezahlt habe, als LEHRGELD abstempeln.

Den Leuten vom Inkasso, die mich nicht richtig aufgeklärt oder eher gesagt, verarscht haben, wird das Geld aber kein Glück bringen ;-)

Vielen Dank nochmal :)))

Guten Tag alle zusammen und VIELEN DANK, dass ihr euch hier gemeldet habt ! :)

Also die Schulden waren schon berechtigt. Da ich mich nicht mit dem offiziellem Gläubiger einigen konnte, hat dieser daraufhin den Fall an das Inkasso-Büro weitergeleitet, wo ich dann Monatliche Raten, über 2 Jahre, abzahlen konnte.

So, HEUTE ist zum Glück die letzte Rate fällig und deshalb wollte ich Euch fragen wie es dann weiter geht.

Ehrlich gesagt, habe ich keine Ahnung gehabt, WANN ein Inkasso-Büro bei einer Person die Schulden eintreiben darf und welche Unterlagen es beim Schuldner (mir) vorzeigen muss.

Wie soll ich jetzt weiter vorfahren? Was ist Eure empfehlung?

Vielen Dank im voraus :)

Georg63  29.01.2016, 12:57

Belass es dabei und melde dich wieder, wenn die noch was von dir wollen.

Was auch immer Inkassofirmen dürfen oder nicht - es gibt so gut wie nie einen Grund, an diese (Gebühren)  zu zahlen.

keinplan12015 
Fragesteller
 29.01.2016, 13:00
@Georg63

Kann ich die bereits von mir bezahlten Gebühren wieder zurück verlangen oder ist der Zug schon abgefahren? 

Georg63  29.01.2016, 13:22
@keinplan12015

Der Zug ist abgefahren, als du die Ratenzahlung vereinbart und dabei alle Gebühren "freiwillig" anerkannt hast.

Wozu brauchst du sowas? Normalerweise zahlt man seine Schulden nicht an eine Inkassofirma, sondern an den Gläubiger.

Oder handelt es sich um einen gerichtlichen Titel?

keinplan12015 
Fragesteller
 29.01.2016, 12:54

Recht hast Du, klingt logisch, aber leider ist es für mich zu spät...

Die Schulden sind, seit Heute, abbezahlt und ich weiß nicht was ich jetzt gegen diese Firma tun könnte?

Einen Gerichtlichen Titel gab es nicht.

Vielen Dank

Georg63  29.01.2016, 12:55
@keinplan12015

Dann ist die Sache doch erledigt oder wollen die nochmehr?

Eine Bestätigung brauchst du  nicht - kannst deine Zahlung ja mit deinen Kontoauszügen nachweisen. (die du grundsätzlich mehr als 10 Jahre aufheben solltest)

keinplan12015 
Fragesteller
 29.01.2016, 12:59
@Georg63

Nein die wollen nicht noch mehr, am Telefon meinte der Herr, dass die Sache dann erledigt ist und ich irgendwann ein Schreiben von der Firma bekommen würde, dass die Schulden in voll höhe beglichen worden sind.

Da die Firma, aber nicht ganz korrekt gehandelt hat, hätte man jetzt vielleicht noch was machen können? Dachte ich eben.......

Georg63  29.01.2016, 13:08
@keinplan12015

Wenn du mit "was machen" meinst, dass du Geld zurückbekommen könntest - vergiss es. Dann müsstest du schon was Handfestes vor- und nachweisen können und damit vor Gericht gehen.

Leider ist es nicht verboten, überzogene Forderungen freiwillig zu bezahlen.

keinplan12015 
Fragesteller
 29.01.2016, 13:12
@Georg63

Naja, da es ja keinen Gerichtlichen Titel und/oder eine Abtretungserklärung des "echten" Gläubigers gibt, hat das Inkassounternehmen Gesetzeswidrig gehandelt oder?

Selbst wenn ich das Geld wieder zurück bekommen hätte können, müsste ich es an den Gläubiger weiterleiten.

Mir ginge es eher darum, die Fa. vielleicht irgendwo zu melden, damit die wenigstens mal "einen aufn Deckel" bekommen würden.

Georg63  29.01.2016, 13:20
@keinplan12015

Alles zuspät.

es ist einem Unternehmen nicht verboten, solche Inkassofirmen zu beauftragen. Der Gebühren sind vom Gesetz her zwar gedeckelt, aber leider sehr großzügig.

Zwar braucht man die nicht bezahlen, aber wenn man sie freiwillig anerkennt und auch noch komplett zahlt, dann ist das wie mit einer Schenkung.

Du bist ein volljähriger freier Bürger. Somit ist es dir nicht verboten, auch unzulässige Forderungen anzuerkennen und zu bezahlen.

Um nachträglich dagegen anzugehen, müsstest du denen Täuschung und/oder Betrug vor Gericht nachweisen und das ist aussichtslos. Die sind dreist, aber nicht ganz dämlich.

keinplan12015 
Fragesteller
 29.01.2016, 13:42
@Georg63

Na gut ok, leider ist die Gesetzeslage so....Da bleibt nur zu hoffen, dass es irgendwann mal geändert wird...

Vielen Dank für deine Hilfe :)