Mit Schulden in den Urlaub

10 Antworten

Wenn es einen Titel gibt und der Gläubiger über deine Reisepläne informiert ist, könnte er vielleicht dein Ticket pfänden lassen.

Falls der "gelbe Brief" erst der Mahnbescheid ist und du dich nicht darum kümmerst, kann bei deiner Rückkehr schon der Gerichtsvollzieher auf dich warten. Dann kannst du nicht mehr tun und musst auch unberechtigte Zusatzkosten bezahlen.

Du kannst generell machen, was dir in den Sinn kommt. Deine Verpflichtungen und daraus abgeleitete rechtliche Konsequenzen verfliegen durch den Urlaub halt nicht. Es wird in der Regel nur schlimmer.

Im dümmsten Fall verschafft sich der Gerichtsvollzieher während des Urlaubs auch noch Zutritt zur Wohnung und fängt schon mal fleissig an zu pfänden.

Nein du wirst keine Probleme kriegen, kannst dich auf der Welt bewegen wie du willst.

Aber die eigentliche Frage sollte doch eigentlich sein, ob du nicht auf die Reise verzichten und einen Teil der Schulden davon bezahlen solltest ?

Urlaub ist ja schon ok, aber muss es gleich Asien sein ? Du könntest ja auch kleinere Brötchen backen und z. B. an die Nord- oder Ostsee, oder sonstwo in Deutschland. Unser Land hat auch schöne Ecken.

Ich würde es ja selbst nicht kaufen! Mein Freund hat alles bezahlt

Bzw schon einen gelben Brief ?

Wenn du einen Mahnbescheid bekommen hast würde ich den natürlich erstmal bearbeiten in Form eines Widerspruchs bzw. eines Teilwiderspruchs.

Teilwiderspruch bezüglich der Inkassokosten, die zahlt der Gläubiger und nicht du.

Oder gibt es da Probleme am Flughafen?

Nein.

Solange du nicht zur Fahndung ausgeschrieben bist, gibt es keine Probleme. Wie bezahlst du denn das Ticket?

Mein Freund hat mir alles bezahlt

@Geegee05

der klassiker ;). Man hat kein Geld und bekommt alles geschenkt....

bringt aber nix... weil ab da gehörts dir und kann gepfändet werden.

Fahndung ausgeschrieben bist

Wegen Schulden wird niemand zur Fahndung ausgeschrieben (Ausnahme sind Schulden dem Staat gegenüber). Selbst ein Haftbefehl wg. Nichtabgabe der Vermögensauskunft bedeutet nicht das man polizeilich zur Fahndung ausgeschrieben wird sondern nur das der Gerichtsvollzieher (wenn er einen denn findet) jemanden "verhaften" kann. Gerade bei Leuten die gegen das Meldegesetz verstoßen leider sehr ärgerlich.