Haftbefehl, nicht beim gericht aufgetaucht?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

In der Schule würde ich ihn einfach krank melden. Die Schule und auch die Mitschüler müssen nicht alles wissen. Am besten hällt er auch den Mund, wenn er heimkommt. Wenn er sich später auf eine Ausbildungsstelle bewirbt, sollte die Geschichte nicht vor dem Jungen bei den potentiellen Arbeitgebern sein.

Dann rufe doch mal auf der Polizei an. Sie sollen dir sagen, wo er abgeblieben ist und was los ist. Begründe das ruhig mit seiner Schulpflicht. Wenn die nichts sagen, dann besorge ihm einen Anwalt. Der findet das schon raus.



Wie wär es mit der Wahrheit. Wer sich nicht an das Programm hält, verdient es auch nicht durch Lügen "geschützt" zu werden.

@lesterb42

So ein moralsaurer Quatsch.

Der ist 19 und hat Blödsinn gemacht. Der fällt sogar noch unters Jugendschutzgesetzt. Es gibt auch noch ein Privatleben, dass braucht man ja nicht jedem unter die Nase reiben, besonders, wenn es noch berufliche Folgen haben kann.

Wenn der Angeklagte vor Gericht nicht zur Hauptverhandlung erscheint, kann der Richter ihn entweder von der Polizei vorführen lassen ("Weck- und Bringdienst") oder die sog. Hauptverhandlungshaft anordnen (§ 230 Abs. 2 StPO).

Hier liegt wohl eine Hauptverhandlungshaft vor. Diese endet automatisch mit dem Ende der Hauptverhandlung. Wann dieser Termin stattfindet werdet Ihr ja sicherlich wissen.

Man könnte überlegen diesen Haftbefehl mit einer Beschwerde anzugreifen. Ich halte die Anordnung nämlich für höchst bedenklich in diesem Fall. Sie ist in keinster Weiser verhältnismäßig. Dies gilt erst Recht, wenn Dein Bruder zum ersten Mal nicht vor Gericht erschienen ist.

Ich halte die Anordnung nämlich für höchst bedenklich in diesem Fall. 

Ich vermute mal, dass der Bruder nicht alles zu hause erzählt hat und die Haft eine längere Vorgeschichte hat. 

@furbo

Ist wahrscheinlich. Aber aufgrund der Angaben des Fragestellers ist ein Haftbefehl einfach nur höchst fragwürdig.

Also bei sowas muss dein Bruder natürlich viele, viele Briefe ignoriert
haben..zurst bekommt man die Rechnung von der Bahn, dann bis zu drei
Mahnungen, und später wird der Betrag normalerweise an ein
Inkasso-Unternehmen weitergegeben...wenn da irgendwas komisch gelaufen
ist kann es natürlich sein das es zu einem Gerichtsprozess kommt und
alles geht von vorne los...du bekommt Gelegenheit dich zu der Sache zu
äussern, den Betrag zu bezahlen usw. und wenn dann gaaanz zum Schluss
die Vorladung kommt und du tauchst nicht auf holt dich halt die
Polizei...und wenn du dann immernoch Probleme machst landest du wegen
Schwarzfahren oder irgendeinem Mist tatsächlich im Knast, je nachdem wie
hoch die Tagessätze sind bis um die 30 Tage...vermute dein Bruder hat
etwa zwei Jahre Mist gebaut bevor ihn die Polizisten geholt haben.

Ich spekuliere mal mit.

Vermutlich hat er die Post abgefangen, versteckt, nie gelesen und vergessen. Heute dann die große Morgenüberraschung.

Wenn jemand eine Vorladung zu einer Gerichtsverhandlung bekommt und nicht erscheint, kann der Richter einen Haftbefehl erlassen.

Wird zwar nur gemacht - soweit ich weiß - wenn Verdunkelungsgefahr besteht, aber in diesem Falle war der Richter anscheinend sauer.

Haben die Beamten denn nichts gesagt, wo sie ihn hinbringen? Fragt mal bei der örtlichen Polizeidienststelle nach.

In der Schule sagst Du am besten gar nichts oder erzählst, er sei krank. lg Lilo

Du sprichst den "richtigen" Haftbefehl gem. § 112 StPO an. Hierfür ist z.B. eine Verdunkelungsgefahr erforderlich. Dies gilt allerdings nicht, wenn man zur Hauptverhandlung nicht erscheint. Hier ist nämlich kein derartiger Haftgrund erforderlich, siehe § 230 Abs. 2 StPO.

vor allem, wenn man noch sagt geh hin 😤 er ist 19 und so dumm

Hallo,

oh Mann, da hat dein Bruder aber viele Vorzeichen ignoriert.

Also, er hat eine Anzeige wegen "Erschleichen von Leistungen" erhalten. Das heißt, dass er öfter schwarz gefahren ist und vermutlich das "erhöhte Beförderungsentgeld" nicht bezahlt hat...

Anschließend ist er nicht zur Gerichtsverhandlung erschienen, weswegen der Richter einen Haftbefehl erlassen hat.

Da stellt sich mir manchmal schon die Frage, in welcher Welt leben die Leute eigentlich, wenn sie dsa alles ignorieren?

Aber ok, was kommt jetzt dabei raus: Es handelt sich hierbei sehr sicher nicht um einen Haftbefehl wegen Verdunklungsgefahr oder Fluchtgefahr, sondern eben weil er nicht zur Gerichtsverhandlung erschienen ist. Dieser Haftbefehl endet mit der Hauptverhandlung, welche vermutlich noch heute, ggf. die nächsten Tage stattfindet.

Dein Bruder ist 19 (Heranwachsender), also kann ggf. noch das Jugendstrafrecht greifen, wovon ich bei dieser "Unreife", die er an den Tag legt, ausgehe.

Das heißt eine Verurteilung wird auf Sozialstunden und ggf. Arrest hinauslaufen, unwahrscheinlich ist eine Freiheitsstrafe (diese dann auch nur auf Bewährung).

Sollte er nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden, droht eine Geldstrafe.

Alles natürlich abhängig davon, ob er ein Wiederholungstäter ist oder nicht...

Unterm Strich: Er wird maximal weniger Tage weg sein, vermutlich kommt er spätestens morgen wieder. Aber wenn er jetzt immer noch nicht den Knall gehört hat, dann wird er in den nächsten Jahren irgendwann für länger die JVA besuchen dürfen. Er soll sich a) Zusammenreißen und nicht mehr Schwarz fahren (oder sonstige Straftaten begehen) und vorallem b) zu Vorladungen erscheinen!