Muss Kindesmutter dem Kindsvater die Adresse mitteilen?

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Mag ja sein, daß er sich die letzten Jahre nicht gekümmert hat, aber einer muß ja jetzt den Umgang eingefordert haben. Und deinen Worten entnehme ich, daß es nicht deine Freundin war. Da sollte man dem Kindsvater nun auch die Chance einräumen, sich zu bessern. Wenn das Kind mit 7 Jahren den Namen seines leiblichen Vaters nicht kennt, so kann man dem Mann das nicht vorwerfen; auch da wäre die Kindsmutter gefordert gewesen.

Ich kann mir vorstellen, daß das jetzt Unruhe in euer beschauliches kleines Familienleben bringt, aber Tatsache ist nun mal, daß das Kind einen leiblichen Vater HAT, und wenn ihr den nicht in eurem Leben habt wollt, so fragt ihn, ob er einer Adoption zustimmt, adoptiere du das Kind und der leibliche Vater ist raus aus der Nummer.

Diese "Altlasten" sind für die Zweitfamilie nie schön, man hat immer Einbußen dadurch. Aber du hast ja gewußt, auf was du dich einlässt, und man kann nicht von dem Mann verlangen, daß er sich nun weiter fern hält, nur weil es DIR so nicht passt. Man hätte auch vor Gericht den Mund aufmachen können, man kann auch noch Widerspruch einlegen etc. Das Kind wird nen Rechtspfleger haben; der wird mit dem Kind gesprochen haben. Vielleicht hat es mit dem ganz anders gesprochen, als mit euch.

Lass es doch einfach mal auf euch zukommen.

Das Kind hat keinen rechtspfleger! Es wurde auch nicht ein einziges mal mit dem gesprochen!Er wurde nicht gefragt was er möchte! Das einzige was war.gestern hat der Richter gesagt man muss Kinder auch Zwingen! das kann dann ja nicht zum Kindeswohl sein!

@Octoputer77

"Zwingen" nicht, aber "wohlwollend einwirken" schon. Ich kenne die Hintergründe bei euch nicht; ich weiß nur, daß im Normalfall dem Kind ein Rechtspfleger zugewiesen wird, quasi ein eigener Anwalt, da es ja auch nur um das Kind geht. Warum das bei euch nicht so war, kann ich nicht sagen. Macht euch doch einfach mal bei einem Anwalt für Familienrecht kundig.

@Octoputer77

recht hat der richter. die mutter kann auch mit zwangsgeldern ersatzweise ordnungshaft belegt werden, wenn sie ihrer pflicht der umgangsförderung nicht endlich nachkommt. wenn ihr nicht aufhört das kind negativ zu manipulieren, dann wird es unter umständen irgendwann nicht mehr bei der mutter sondern beim vater wohnen, weil er alleiniges sorgerecht beantragt wegen kindeswohlgefährdung, die ihr gerade betreibt.

@jumba

Vielen Dank für den Stern!

Schräge Nummer...der Junge hat ein Recht auf seinen Vater, scheinbar duldest Du den Umgang nicht, dann werden sie wohl so unterwegs sein oder bei ihm eben. Was DU möchtest ist hier mal egal...natürlich musst Du ihn nicht in Deiner Wohnung dulden, o.k. aber dafür dass ein Umgang herrscht wirst Du Verständnis aufbringen müssen. Auch verständlich dass Mutter ihren Sohn erstmal nicht allein aus der Hand gibt. Die Adresse der Mutter bekommt er sowie so über das Amt. Und warum nicht...sollten Vater und Sohn allein sein, wäre es immer von Vorteil, wenn der sorgeberechtigte Teil erreichbar ist...

Also erstmal dulde ich den Umgang!Der Junge möchte von sich aus seinen "Vater" nicht sehen! Er sagt zu mir Papa und weiß garnicht wie sein "Vater" heißt! Komisch!!!Ich bekomme nicht die Adresse meiner Ex und meines Kindes!versuche es aber seit 7 Jahren!Und ich habe meinen Sohn nie nachts alleine gelassen war in Discos und habe vor dem Gekifft!habe noch nie Drogen genommen! Versteh nicht warum dann so einer die ganzen daten bekommt!

@Octoputer77

Diese Art des "Rechtes" ist in Deutschland nicht zu verstehen. Das geht frei nach Ansicht, des Richters oder der Richterin, nach Laune und wahrscheinlich würfeln sie auch ab und zu mal, wenn sie sich nicht entscheiden können.

@Sonderzeichen2

Ja das Gefühl habe ich allerdings auch!

Der Stiefvater hat garnichts zu dulden. Er ist nicht sorgeberechtigt.

@carsten1979

Wenn es MEINE Wohnung habe ich sehr wohl zu dulden! Also jetzt hörts aber auf! Wo leben wir denn wenn irgend ein Richter über meine Wohnung bestimmt!

@Octoputer77

Ich denke das Kind ist Dir so wichtig? Da der Junge z.Zt. in Deiner Wohnung lebt, soll die Annäherung wahrscheinlich dort erfolgen, weil es dem Kind Sicherheit gibt. An den Besuchstagen würde ich Dir empfehlen nicht daheim zu sein. Bei dem was Du hier abziehst würdest Du nur Stress machen und der Junge mitten drinn.

@carsten1979

Ich verstehe nicht warum ihr die ganze Frage nicht versteht?

Das Kind hat panische Angst vor diesem Mann! Warum habe ich hier schon des öftern geschrieben! Aussdem WILL ich keinen Junkie in meiner Wohnung haben! Muss ich auch nicht!

Würdet ihr einen vollgedröhnten Junkie in eure Wohnung lassen??????

@Octoputer77

wenn er voll ist, dann wird er nur betreuten Umgang mit dem Jugendamt bekommen und nicht allein. Nein, Du musst ihn ja nicht rein lassen. Beruhig Dich mal wieder - so wie Du hier tobst, so wird es sicher auch vor dem Kind sein und es kommt in Konflikt...das ist nicht gut.

@Octoputer77

@octo: warum sollte das kind panische angst vor einem menschen haben, den es nicht kennt. die frage ist warum die mutter dem kind nicht erzählt hat, das es einen vater hat und das du das nicht bist. was seit ihr für schräge typen? was du willst oder nicht willst ist irrelevant. sie werden sich schon nicht in deiner wohnung trefen. es gibt eltern-kind-zentren, es gibt spielplätze, auch indoor-spielplätze, es gibt spielkaffees oder die wohnung von freunden wo die drei sich treffen können. deine anwesenheit und deine wohnung wird nicht benötigt.

@Octoputer77

Du verstehst möglicherweise nicht, dass es nicht um dich und deine Wünsche geht sondern um das Wohlergehen des Kindes. Wenn der Vater wirklich ein vollgedröhnter Junkie wäre, hätte das Gericht anders entschieden. er war es vielleicht früher. Aber jeder kann sich ändern und viele Junkie schaffen es clean zu sein. sie verdienen eine zweite Chance und das Kind erst recht.

Die Adresse dürfte egal sien, solange die Mutter ihm das Besuchsrecht nicht verweigert. Wenn sie und der Junge sich mit dem Vater immer irgendwo verabreden, z.B. in dessen Wohnung sollte es unnötig sein, Dich damit zu belästigen. Aber das sind nur meine Gedanken. Die rechtlichen Bestimmungen kenne ich auch nicht.

Er wohnt aber knappe 200km von uns entfernt!

@Octoputer77

Ähm, das ist schwieriger. Aber der "Vater" kann auch nicht einfach davon ausgehen, dass ihr ihn unterbringt und euer Haus für das Zusammensein mit dem Jungen zur Verfügung stellt. Für die Gestaltung des Tages muss er schon sorgen. Die geht euch eigentlich nichts an.

Jeder leibliche Vater hat - unabhängig vom Sorgerecht! - ein Umgangsrecht...

§ 1684 Umgang des Kindes mit den Eltern

"(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt."

Um sein Umgangsrecht wahrzunehmen, sollte dem Vater auf jeden Fall die Adresse des Kindes bekannt sein....

Die Mutter des Kindes trifft bezüglich des Umgangs eine "Wohlverhaltenspflicht":

"(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet."

http://dejure.org/gesetze/BGB/1684.html

Ja das kenn ich doch alles!

Wie sieht das denn aber aus wenn das Kind sich weigert seinen "Vater" zu sehen?

Er sagte mir grade noch das er nicht sehen will! Er will sich sogar anketten damit er nichts mit ihm unternehemen muss!

@Octoputer77

... in diesem Fall könnte das Familiengericht einen "betreuten Umgang" anordnen (eventuell im Beisein eines Jugandamtmitarbeiters ö.ä.)

@Egoline

Das ist ja das Komische!Es wurden auch solche Termine festgelegt! Aber dazu halt noch diese anderen wo er mit dem Kind UND der Mutter was unternehemen soll!

@Octoputer77

... vermutlich soll auch "festgestellt" werden, inwieweit die Mutter eine "Mitverantwortung" an der Antipathie des Kindes zu seinem Vater tragt, (ob sie ihrer "Wohlverhaltenspflicht" nachkommt oder möglicherweise entgegenwirkt...), um letztendliche Schritte/ Entscheidungen durch das Familiengericht zu veranlassen...

@Octoputer77

was das kind will ist irrelevant. das kind muss erstmal die narben verheilen die ihr ihm zugefügt habt jahrelang. zudem ist es sehr wichtig das mutter und vater sich annähern um wieder auf elternebene kommunizieren zu lernen. denn sie haben noch einige jahre als eltern vor sich wo sie zusammenarbeiten müssen. denk mal drüber nach, was passiert wenn vati demnächst noch das gemeinsame sorgerecht beantragt.

@jumba

War klar das du wieder dein senf dazugeben musst! Wir haben dem Kind garnichts zugefügt!

@Octoputer77

doch vor allem wie es scheint du. warum sagt ein fremdes kind sonst zu dir papa? warum stellst du das als erwachsener nicht klar, wie es richtig zu sein hat. warum hat die mutter den namen des vaters nicht an das kind gegeben. warum hat sie nie über den vater geredet, ihn angerufen, das kind schreiben lassen um kontakt herzustellen? warum wurde umgang verweigert, so das der vater erst vor gericht gehen musste? das ist alles kindeswohlgefährdend und das wurde wohl so festgestellt vor gericht. du kannst zudem nicht wiedergeben was der richter sagt, du bist als außenstehender fremder nicht vor einem familiengericht zugelassen.

was lange wird , wird gut.tja der hammer ist man sagt doch immer wir mütter seinen an allem schuld sind aber eins ist doch nun mal zu lesen .wir mütter haben meistens doch den längeren hebel und auch wnen es personen viel zu spät mitbekommen meinen wirs doch immer nur gut mit den kindern ...wenn väter dann mal wirklich an das halten würden was sie wollen wäre das leben für kinder noch schöner