Haftbefehl wegen Schulden kann ich trotzdem verreisen?

13 Antworten

der Haftbefehl zur Erzwingung der EV hat logischerweise überhaupt nichts mit einem straftrechlichen Haftbefehl gemeinsam.

Er wird also auch nicht irgendwo polizeilich gespeichert.

Würde dir aber empfehlen, aufgrund des dir vorliegenden Briefes den Absender, vermutlich Gerichtsvollzieher in Verbindung zu setzen und einen Termin zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung zu vereinbaren. So läufst du nicht in Gefahr, dass der bei einem weiteren erfolglosen aufsuchen an deinem Wohnort, nicht mittels Schlüsseldienst die Wohnungstür öffnen läßt. Wäre doch nicht schön, nachdem Urlaub in seine eigene Bude nicht mehr reinzukommen, weil der Schließzylinder getauscht wurde und der Schlüssel bei der Polizeiwache hinterlegt ist.

Das ist wirklich absoluter Unsinn! Haftbefehl ist Haftbefehl, da gibt es keine Differenzierungen. Welchen Sinn sollte denn deiner Meinung nach ein solcher machen, wenn er bei der Polizei nirgendwo "gespeichert" also bekannt ist? Wegen eines Offenbarungseides wird natürlich keine Großfahndung ausgelöst. Dem BGS liegt der aber vor, wenn am Flughafen kontrolliert wird.

@primusvonquack

Haftbefehl ist Haftbefehl

das stimmt, allerdings nur dem Papier betreffend, denn Haftbefehle in Deutschland sind auf rotem Papier geschrieben.

  • Untersuchungshaftbefehl Der in der Praxis wichtigste Haftbefehl ist der Untersuchungshaftbefehl, dessen Voraussetzungen in den §§ 112 ff. StPO geregelt sind.

  • Zivilprozessrecht Hier gibt es den Haftbefehl zur Erzwingung der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (ehem. Offenbarungseid) gegenüber einem Gerichtsvollzieher (§ 901 ZPO).

Der Erlass eines Haftbefehls zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ist eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung gem. § 901 ZPO.

Einer vorherigen Zustellung des Haftbefehls bedarf es gem. § 901 ZPO nicht. Insoweit erfährt der Schuldner dies erst, wenn der Gerichtsvollzieher mit Hilfe der Polizei sich Zutritt zu der angegebenen Wohnadresse verschaffen möchte bzw. den Haftbefehl vollstrecken will. Im Schuldnerverzeichnis erfolgt ein entsprechender Eintrag, der dann in der Regel auch an die Schufa gemeldet wird.

Eine Verhaftung am Flughafen ist daher eher unwahrscheinlich.

@helmutgerke

Das hst du ja wunderschön aus Wikipedia abgeschrieben. Bis auf den letzten Satz, da wiederholst du deine falsche Schlussfolgerung, weil du es immer noch nicht verstanden hast. Lies mal was VickyausLev schreibt, genau so ist das nämlich: Alle HB's sind bei den Polizei- und Zollbehörden registriert und wenn es zu einer Kontrolle kommt und der Name fällt auf, wird man festgehalten und dem zuständigen Gericht zugeführt

@primusvonquack

es liegt mir fern, mit Besserwisser stundenlang zu diskutieren. Bleibe bei deinem Glauben.

@helmutgerke

Mir liegt es genau so fern mit argumentaionsresistenten Menschen zu diskutieren. Schönen Tag noch.

@primusvonquack

Das setzt aber doch voraus, dass man das Land nicht verlassen darf... Es mag ja sein, dass Du von diesem Thema etwas verstehst, dennoch bleibe ich dabei, dass Du nicht in der Lage bist, Deine Erklärung in für jedermann verständliche Worte zu fassen oder eine Frage bzw. einen Kommentar genau zu beantworten, ohne Fragesteller oder Kommentator auf ungebührliche Weise herabzusetzen. Dir ist scheinbar entgangen, dass auch hochintelligente Menschen nicht alles wissen, insbesondere, wenn es um ein Fachgebiet geht. Wie du sehen kannst, sind die meisten Leute hier der Ansicht, dass man das Land bei vorliegendem Haftbefehl nicht verlassen darf. Das konntest Du bis jetzt auch nicht widerlegen, sondern Deine eigenen Antworten sprechen sogar für diese Aussage. Ich weiß also nicht, warum Du hier so rumnölst. Mit Deinem ganzen Sermon hast Du nämlich immer noch nicht die Frage beantwortet, nur viel Blabla drumherum gemacht. Weißt Du, wenn Dir alle Leute zu blöd sind, die hier eine Frage stellen oder sich einem Thema mit ihrer Meinung oder weiteren Fragen anschließen, warum antwortest Du denn dann ? Dann geh doch in ein Intellektuellenforum, wo Du Dich dann mit Deinem Fachgebiet breit machen kannst.

Korrektur: Du hast den Haftbefehl nicht wegen Deiner Schulden, sondern weil Du der Ladung nicht nachgekommen bist.

Und, nein, Du darfst das Land nicht verlassen.

Der Haftbefehl ist also nicht aufgrund der Schulden entstanden, sondern, weil er den Termin nicht wahrgenommen hat. Warum hatte er den Termin??? Wohl wegen der Schulden, oder? ;-) Keine Schulden, keinen Termin zur Abgabe der EV. Kopfkratz

@Leon1310

@ Leon1310

Das steht in jedem Schriftstück was passiert, wenn man eine Vorladung bekommt zur Abgabe.

Also weis jeder Schuldner, auf was er sich einlässt, wenn er die Ladung verpennt.

Bevor ein Schuldner diese Vorladung bekommt, muss vorher schon mal mehr passiert sein. Normalerweise sind die Gläubiger Kompromißbereit, bevor sie gar kein Geld bekommen.

Du kannst es versuchen. Wenn du kontrolliert wirst, kann es sein dass du festgenummen und inhaftiert wirst.

das heisst, wenn du die eidestaatliche versicherung nicht abgibst, wirst du verhaftet, bis du die versicherung abgegeben hast.

was ist genau eine eidesstatliche versicherung? wenn ich die abgegeben habe ist mein haftbefehl dann weg? ohne das ich die schulden bezahlt habe?

@nun500

Klaro, du musst nur den Offenbacher machen, dann ist der Haftbefehl sofort aufgehoben. Mit den Schulden hat der nichts zu tun.

@nun500

du gibst dort an, welche wertsachen du hast, einnahmen, wovon möglicher weise die schulden bezahlt werden könnten.

du kannst zu dem termin auch die schulden zahlen. das ist alles vom tisch.

an den schulden ändert es ncihts, es wird nur festgestellt, wei deien vermögensverhältnisse sind

@nun500

wenn du die Eidestattliche Versicherung ablegst, dann ist der Haftbefehl gegenstandslos, allerdings bleibt er im Schuldnerverzeichnis vermerkt.

Schulden bezahlen steht auf einem anderen Blatt.

@helmutgerke

Ich habe es auch mal so gelernt, dass der Offenbarungseid bzw. die Eidesstattliche Versicherung die Zahlungsunfähigkeit bedeutet, die auch in den Auskunfteien und Schufa dann registriert ist.

Zur Klärung, weil ich in einer Behörde arbeite und mit dieser Thematik zu tun habe:

Es handelt sich um einen HB zur Erzwingung der Abgabe der EV. Alle HB's sind bei den Polizei- und Zollbehörden registriert und wenn es zu einer Kontrolle kommt und der Name fällt auf, wird man festgehalten und dem zuständigen Gericht zugeführt, an dem sich der zuständige Gerichtsvollzieher befindet. Dann gibt es noch Internationale Haftbefehle, die aber nur wegen erheblichen Verbrechen bzw. Straftaten ausgestellt und damit droht dem Menschen auch die Verfolgung über die Grenzen hinaus. Das hat nichts mit einer EV-Abgabe zu t un. Gruß Vicky

Angenommen es wäre so wie du als Mitarbeiter einer Behörde schreibst, dann würde die Vorlage eines Haftbefehls lediglich bei Antritt einer Flugreise außerhalb des Schengenraumes auffallen.

Der Schuldner dürfte dann bis zum Eintreffen des Gerichtsvollziehers festgehalten werden und nach Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung seine Reise fortsetzen können.

Um alle Eventualitäten einzuplanen, sollte der Schuldner sich aus dem Internet die EV-Formulare herunterladen, ausfüllen, ausdrucken im Handgepäck verstauen und ein/zwei Stunden vor Abflug den Versuch des einchecken unternehmen.