Haben meine Eltern das Recht mir mein Personalausweis wegzunehmen? Ich bin 16!

16 Antworten

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Haben sie nicht. Es besteht eine Ausweispflicht ab 16 Jahren. Hast du keinen Ausweis dabei begehst du eine Ordnungswidrigkeit.

xxxCCCPxxx 
Fragesteller
 05.05.2013, 17:14

Welche Ausweißpflicht??? Also immer wenn ich rausgehe muss ich mein Ausweis dabeihaben oder was??? Ich nimm den nie mit raus, nur wenn ich Alkohol kaufe!!!

KalofReschtus  05.05.2013, 17:15
@xxxCCCPxxx

so isses. Du musst dich ausweisen können wenn z.B. n Cop n berechtigtes Verlangen vorweisen kann.

Menuett  05.05.2013, 18:42
@xxxCCCPxxx

Nein, das ist falsch. Du musst den nicht dabeihaben. Ab 16 mußt Du einen Personalausweis haben. Aber nicht dabei.

Es gibt in D keine Pflicht den Personalausweis dabei zu haben. Die Eltern können ihn zur Polizei bringen, wenn die Herren von der Polizei dies denn wünschen.

kodi1123  05.05.2013, 17:26

Hast du keinen Ausweis dabei begehst du eine Ordnungswidrigkeit.

Niemand ist verpflichtet, seinen Ausweis immer dabei zu haben...

butz1510  05.05.2013, 17:34
@kodi1123

Da jeder verpflichtet ist, sich ausweisen zu können, kommt es aber irgendwie letztlich aus Gleiche raus. Dann kann man den Perso auch gleich mitnehmen, oder?

kodi1123  05.05.2013, 17:36
@butz1510

Dann kann man den Perso auch gleich mitnehmen, oder?

Ja man kann, aber man muss nicht.

Computer77  05.05.2013, 17:43
@kodi1123

Im Gesetz ist es nicht geschrieben, dass es Pflicht sei, sein Ausweis immer mitzuführen!! Das war früher so, ist jetzt aber nicht so. Pflicht ist nur, ab dem 16. Lebensjahr überhaupt im Besitz eines Ausweises zu sein.

Haglaz  05.05.2013, 18:03
@Computer77

Das ist richtig, § 1 Abs. 1 PauswG regelt lediglich die Pflicht zum Besitz, keine Pflicht zur Mitführung. Grundsätzlich muss man sich auch nicht ausweisen können (Ausnahme: Grenzüberschreitung, Führen von Fahrzeugen, ...), jedoch kann die Polizei einen dann auch zur Identitätsfeststellung mitnehmen.

Fälschlicherweise wird hier mehrfach behauptet, dass deine Eltern dir den Ausweis wegnehmen dürfen oder dass du ihn immer dabei haben musst.

Das stimmt nicht! Niemand ist dazu verpflichtet, seinen Ausweis mit sich zu führen. Man muss ihn nur auf Verlangen bei Behörden vorlegen!

Zudem darf nach § 1 Abs. 1 PAuswG vom Ausweisinhaber nicht verlangt werden den Ausweis zu hinterlegen!

Jorkfriet  05.05.2013, 18:26

Es geht hier nicht um Hinterlegen (im Sinne von Pfand), sondern um Maßnahmen der Erziehungsberechtigten. Da trifft dieser Paragraf nicht zu.

kodi1123  05.05.2013, 19:34
@Jorkfriet

Das ist doch keine Erziehungsmaßnahme!

jurafragen  05.05.2013, 19:37
@kodi1123

Sondern? Die Eltern wollen die Beschaffung von Alkohol verhindern oder erschweren. Das ist eine ganz klassische Erziehungsmaßnahme.

kodi1123  05.05.2013, 21:14
@jurafragen

Wenn sie ihm die Beine abschneiden, damit er nicht von zu Hause wegläuft, wäre es dann auch eine klassische Erziehungsmaßnahme?

jurafragen  03.07.2015, 10:15
@kodi1123

Ja, aber das Kind hat ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Da ist die Wegnahme des Personalausweises das mildere Mittel.

Ja sicher haben sie das Recht dazu. Sie dürfen dir auch dein Geld und andere Dinge aus erzieherischen Dingen wegnehmen.

Wenn du schon zugibst, Alkohol zu brauchen, dann handeln deine Eltern definitiv richtig.

Computer77  05.05.2013, 17:50

Auch wenn es die Eltern sind und man selbst nicht volljährig ist, dürfen sie dir nicht einfach mal so etwas wegnehmen. Denn hat der Junge sein Ausweis nicht, und kann sich nicht ausweisen, wenn er Alkohol kauft, ist er in seiner Freiheit eingeschränkt !

Jorkfriet  05.05.2013, 18:21
@Computer77

Ja und die Eltern sind berechtig, ihn in seiner "Freiheit" einzuschränken.

Menuett  05.05.2013, 18:43
@Computer77

Die Eltern haben das Recht diese Freiheit einzuschränken.

Grundsätzlich gibt es in Deutschland ab 16 Jahre eine Ausweispflicht. Diese beschränkt sich aber nur darauf, einen Ausweis zu besitzen und nicht immer zwangsweise mitzuführen. Die pauschale Mitführungspflicht ist ein Irrglaube und stimmt nicht.

Der Ausweisinhaber darf diesen auch nicht irgendwo als Pfand hinterlegen oder den Gewahrsam aufgeben, also verschenken oder wegwerfen. Auch bist du als Besitzer verpflichtet, den Ausweis so aufzubewahren, dass dieser zeitnah einer Behörde vorgelegt werden kann. Wenn sich der Ausweis gegen dein Willen im Besitz deiner Eltern befindet und du keinen Zugriff auf diesen hast, ist das sicherlich nicht erlaubt.

Aber was willst du machen? Das Einwohnermeldeamt informieren, dass diese deine Eltern zur Herausgabe auffordern oder vor Gericht auf Herausgabe klagen? Du wirst dich wohl damit abfinden müssen, auch wenn es rechtlich nicht erlaubt ist.

Mit der Begründung dass du damit keinen Alkohol kaufst - Japp können sie. Bis 18 können sie über dich bestimmen und wenn sie solche Maßnahmen ergreifen können damit du die Finger von Bier lässt...naja dann können sie das