Guten Tag, Wielang darf die Gemeinde einem das Konto pfänden, geforderte Summe ist schon lange auf dem Konto, überweisen kann man ja nicht mehr?

5 Antworten

falls sie kein richterliches urteil darüber haben, dürfen sie das gar nicht! ich habe durch fälle im freundeskreis mitbekommen das sie das gern auch ohne richterliches urteil machen, weil sie einfach davon ausgehen das die menschen rechtlich nicht informiert sind. ich würde zur polizei gehen und es melden falls sie kein richterlichen beschluss haben.

Klassemoral  12.06.2015, 17:42

Es reicht ein Vollstreckungsbescheid oder ein Versäumnisurteil. Aufgrundessen kann ein Pfändungs- und Überweisungbeschluss erlassen werden.

Denke, dass meintest du aber.

KathrinKK  12.06.2015, 23:27
@Klassemoral

ich komme eigentlich aus der sozialen schiene, daher befasse ich mich nur privat mit gesetzen etc. die genauen begriffe sind mir nicht geläufig. ich kann nur aus meinen erfahrungen sprechen.

PatrickLassan  23.06.2015, 15:10

falls sie kein richterliches urteil darüber haben, dürfen sie das gar nicht!

Kommunen dürfen selber vollstrecken, und sie benötigen in vielen Fällen auch kein Gerichsturteil.

https://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsvollstreckung

ich würde zur polizei gehen und es melden falls sie kein richterlichen beschluss haben.

Dann haben die Polizeibeamten (die es deiner Meinung nach ja nicht einmal gibt) wenigstens etwas zu lachen.

Du musst umgehend zu deiner Bank, denen mündlich UND schriftlich erlauben, dass die Pfändung von deinem vorhandenen Guthaben umgehend beglichen werden soll.

Lass dir das schriftlich bestätigen.

Bitte deine Bank, dass diese selber die Pfändung sofort raus nehmen soll/bzw. schreib den Gläubiger an, dass er die Pfändung als erledigt an deine Bank schicken soll, sobald die das Geld erhalten haben.

Von alleine muss deine Bank nicht tätig werden, bzw. darf das nicht einfach so. Weil die Bank sich an gesetzliche Fristen halten muss.

Je nach Geldeingang, sind es 1 - 2 Monate . Erst nach Ablauf dieser darf die Bank Guthaben an die Gläubiger abführen.

Außer du möchtest es freiwillig, dass dies eher geschehen soll.

Nach Erledigung der Pfändung, muss dein Konto wieder uneingeschränkt nutzbar sein.

Sprich mit der Bank, auf dass diese Frage welcher Betrag inkl. Tageszinsen offen sei und die Pfändung vor dem Ablauf der Auskehrungsfrist überweisen möge. 

Wenn das Geld bei der Gemeinde eintrifft, so wird diese, das ist ihre Pflicht, die Pfändung wieder frei geben.

Schöne Grüße

Einige Behörden dürfen ohne Beschluss vollstrecken. Allerdings weiß ich nicht, ob diese Behörde auch darunter fällt. Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass eine öffentliche Behörde vollstreckt ohne die dafür erforderliche Genehmigung zu besitzen.

Du solltest Dich an das Gericht wenden, damit die Sperre wider aufgehoben wird. Das Funktioniert nicht von Allein.