Kontopfändung (Aber nicht das Geld von Kontoinhaber)

8 Antworten

Ja, denn wenn ein Konto gepfändet ist, ist es völlig egal, was das für Geld ist. Selbst Sozialleisungen und Arbeitslosengeld sind pfändbar.

Dein Bruder bzw. eure Mutter sollte das Konto sofort in ein sogenanntes P-Konto umwandeln lassen! Damit wird alles Geld, was bis zu einer bestimmten Obergrenze geht (irgendwas bei 1000€ rum) vor dem Zugriff des Gläubigers geschützt. Dann kann nur Geld gesprändet werden, was über dieser Grenze liegt.

Nun weiß ich nicht, wieviel deine Mutter verdient, aber ich denke mal, dass mit ihrem Lohn diese Obergrenze bereits überschritten ist. Das sieht dann auch nicht gut aus.

So oder so: Sofort ein P-Konto draus machen und ob ihr doch noch an ihren Lohn kommt, am Besten mit einem Anwalt besprechen.

Meine Mum verdient 1,2 k Gepfändet werden sollen 560€ und auf dem Konto sind 400€

Es geht halt nur um diesen Monat, das sie nicht an ihr geld kommt, mein Bruder will sich auch auf eine Ratenzahlung mit den Gläubigern einigen, Aber kann man obwohl es schon gepfändet wurde ein P-konto umwandeln lassen ?

@Germann2013

Yup, auch bereits gepfändete Konten lassen sich in ein P-Konto umwandeln.

Hallo,

natürlich dürfen sie das Konto des Schuldners pfänden wenn ein Vollstreckungsbescheid vorliegt.

Wer außer dem Kontoinhaber noch Nutzer des Kontos ist, wissen die Gläubiger natürlich nicht.

Die Bank selbst hat überhaupt keinen Spielraum, sie muss auf Antrag handeln.

Natürlich gibt es Möglichkeiten, wie man wieder an sein Geld kommt. Auch bereits an die Gläubiger überwiesenes Geld kann von der Bank zurück gebucht werden!

Solchen Ärger hätte deine Mutter sich ersparen können, wenn sie ein eigenes Konto hätte. Warum deine Mutter kein Konto hat wird seine Gründe haben. Auch hier gibt es Möglichkeiten.

Damit deine Mutter ihr Geld zurück bekommt und dein Bruder nicht laufend die gleichen Schwierigkeiten hat, sind folgende Schritte erforderlich:

  • Dein Bruder hat von der Bank einen Pfändungsbeschluss erhalten
  • Dein Bruder als Kontoinhaber und deine Mutter müssen sich jetzt an das zuständige Amtsgericht wenden.
  • Unbedingt mitnehmen:
  • Pfändungsbeschlüsse der Bank
  • Nachweise über Zahlungen an die Mutter auf das Konto des Sohnes.

Beim Amtsgericht wird die Sachlage geprüft und ggf. eine Verfügung erstellt, die die Bank veranlasst den Betrag X als nicht pfändbar zu behandeln und zurückzubuchen.

Die Frist beträgt glaube ich 3 oder 4 Wochen, also nicht zu lange warten.

Ein Tipp für deinen Bruder:

  • Der soll sich an seine Bankfiliale wenden und ein sogenanntes "P-Konto" beantragen.
  • Dazu muss er nur ein Formular unterschreiben, mehr nicht!
  • Er behält sein Konto, auch die Kontonummer!!!
  • Mit diesem "P-Konto" (Pfändungsfreies Konto) wird bei einer Pfändung der pfändungsfreie Betrag berücksichtigt.

Das macht natürlich keinen Sinn, wenn er jeden Monat deutlich darüber liegt, weil Eingänge deiner Mutter verbucht werden.

Das Beste wäre eine kostenlose Beratung bei der Schuldnerberatung. Hier gibts auch Tipps wie man zu einem Konto kommt, wenn die Banken ablehnen.

Wichtig: Nur Schuldnerberatung der Caritas o.ä. wählen! Nur die sind wirklich kostenlos!

Wenns gar nicht klappt, seht euch mal das Angebot der NORIS-BANK an. Das ist zwar eine Online-Bank, aber hier bekommt jeder ein Konto.

Und Bargeld kann man auch abholen, an verschiedenen Automaten.

Jetzt solltest du mal anfangen zu googlen um weitere Infos zu bekommen:

  • P-Konto
  • Kostenlose Schuldnerberatung Caritas (Haben in jedem Arbeitsamt ein Büro)
  • Rückerstattung bei Kontopfändung

So, ich hoffe dir ein wenig geholfen zu haben. Vollstreckungsbescheide haben eine Gültigkeit von 30 Jahren, also darauf warten bis sich etwas von alleine auflöst kann lange dauern. Es ist also durchaus sinnvoll sich etwas zu überlegen. Sind die Schulden deines Bruders hoch, lohnt sich bestimmt auch eine Privatinsolvens. Infos ebenfalls bei der Schuldnerberatung.

Danke ! SEHR HILFREICH =)

Caritas (Haben in jedem Arbeitsamt ein Büro)

Dort, wo die katholische Minderheit gehäuft wohnt, vielleicht. Ansonsten ganz bestimmt nicht.

Beim Amtsgericht wird die Sachlage geprüft und ggf. eine Verfügung erstellt, die die Bank veranlasst den Betrag X als nicht pfändbar zu behandeln und zurückzubuchen.

Nein, das kann das Vollstreckungsgericht mangels gesetzlicher Grundlage nicht veranlassen.

Hilfreich aber falsch.

Fremde Geldeingänge gelten nicht als Einkommen des Kontoinhabers und können ohne weiteres gepfändet werden. Drittwidersprüche sind zwecklos. Die Mutter sollte unverzüglich ein P-Konto (Postbank geht schnell und unkompliziert einrichten) so das Ihr eigenes Geld bis zur Pfändungsfreigrenze geschützt ist.

Der Fehler, ein fremdes Konto zu nutzen, scheint unausrottbar zu sein

dann wird es Zeit, dass Deine Mutter sich ein eigenes Konto zulegt.

Woher soll der Gerichtsvollzieher wissen, dass das Geld angeblich Deiner Mutter gehört?

Kontoinhaber ist Dein Bruder- also gehört ihm das Geld auch - die Vollmacht besagt nur, dass Deine Mutter über das Konto verfügen kann.

Die Beweislage liegt nun bei Euch

Viel Glück.

Können wir ja Einkommensnachweiße, selbst bei den Überweißungen steht Lohn-Gehalt und der Name meiner Mutter, wollte nur wissen ob es Rechtlich erlaubt ist das Zu pfänden obwohl es das geld meiner mutter ist und wir es nachweißen können =) danke

@Germann2013

wie ich schon schrieb,,,,,,,,,,Die Beweislage liegt nun bei Euch............Das muss ein Gericht entscheiden

Woher soll der Gerichtsvollzieher wissen, dass das Geld angeblich Deiner Mutter gehört?

Dem Gerichtsvollzieher muss das schon aus dem Grund egal sein, dass er nur für die Pfändung beweglicher Sachen zuständig ist, nicht für die Pfändung von Forderungen.

Die Beweislage liegt nun bei Euch

Selbst wenn man da etwas beweisen könnte, das kann dem Gläubiger egal sein.

Hallo,Ja,das kann gepfändet werden! Woher soll die Bank wissen,wessen Geld das ist...! Ist aber auch egal! Deine Mutter muß nun zu dem zuständigen Vollstreckungsgericht gehen und darlegen,daß es ihr Geld ist!!! Nur das Gericht kann die Sache regeln!!! Die Bank hat darauf keinen Einfluß!!! Bis Ihr das G wiederhabt,wird e allerdings dauern,leider...!

Deine mutter sollte ein eigenes Konto eröffnen,darauf hat idR jeder Anspruch! Sie könnte ein Pfändungsschutzkonto eröffnen!

Deine Mutter muß nun zu dem zuständigen Vollstreckungsgericht gehen und darlegen,daß es ihr Geld ist!!!

Und was meinst du, wird das Gericht dann machen? Außer festzustellen, dass die Frau Mama an dem Zwangsvollstreckungsverfahren gänzlich unbeteiligt ist? So wird das nichts.

@jurafragen

Drittwiderspruchsklage! :-)

@rainerpb

Ha ha, klar, das Geld auf dem Konto als Sache. Naja, bei einem Schließfach hätte es vielleicht geklappt.

@rainerpb

Ja. Der Auszahlungsanspruch ist der Anspruch des Kontoinhabers gegen die Bank, der nach den Banken-AGB auch nicht abtretbar ist.

Ich sehe da keinerlei Erfolgsaussichten.

Hallo,

grundsätzlich hat das Geld deiner Mutter nichts auf dem Konto deines Bruders zu suchen.

Sie kann sich nun nur an das Amtsgericht wenden, die Sache schildern und um eine Freigabe bitten.

Ansonsten sollte sie schleunigst ein Konto auf Ihren Namen eröffnen.

Schöne Grüße

Sie kann sich nun nur an das Amtsgericht wenden, die Sache schildern und um eine Freigabe bitten.

Der Antrag wäre offensichtlich unzulässig. Schadlos halten kann sie sich allenfalls bei ihrem Sohn.

@jurafragen

Warum wäre der Antrag offensichtlich unzulässig. Pfändbar ist meines Wissens ausschließlich das Vermögen des Sohnes. Wenn dieser zufällig auch noch Geld oder Vermögensgegenstände von anderen Personen verwahrt, dann können diese eine, mir fällt der Fachbegriff gerade nicht ein aber er tönt so ähnlich wie, Aussonderung beantragen. Oder liege ich falsch?