Kontopfändung wenn der Gläubiger nur eine Vollmacht besitzt/unterschriftsberechtig ist

7 Antworten

es wird nicht Dein Konto gepfändet (wie sollte das auch gehen da, ja Dein Konto nur aus einer Ansammlung von Geschäftsvorgängen und Kontoauszügen besteht), sondern der pfändende Gläubiger tritt durch die Pfändung in Deine Stellung im Verhältnis zur Bank; pfänden kann er aber nur, wenn DU der Schuldner bist; dies ist hier aber nicht der Fall, also kann es nicht - nie - zur einer Pfändung Deines Kontos kommen. Wenn überhaupt, dann besteht ein Anspruch Deines Lebenspartners gegenüber Dir, dass Du ihm die ihm zustehenden Zahlungseingänge aushändigst; diesen Anspruch könnte der Gläubiger allerdings pfänden, dann aber nur Dir gegenüber; mit der Bank hätte das dann absolut nichts zu tun.

und dort wäre es innerhalb der freigrenzen.

...ähm ich meinte natürlich der Schuldner hat nur eine Vollmacht, der Gläubiger möchte pfänden.

Er hat nur eine Vollmacht dafür. Ist aber nicht als Kontoinhaber mit eingetragen? Dann kann das Konto nicht gepfändet werden bzw. ist es halt nicht rechtens.

Abgesehen davon liegen die Beträge, die Ihr erhält, unter der Pfändungsgrenzen und davon kann eh nichts geholt werden.

Oberzickenmäßig einwandfreie Antwort; absolut richtig DH

Entzieh ihm die Berechtigung. Sonst wirst du keine Möglichkeit haben, dein Konto zu sichern vor der Pfändung. sie dürfen zwar nur eine gewissen Betrag pfänden, unangenehm ists aber dennoch.

geht nix; keine pfändung möglich, da Kontoinhaberin nicht Schuldnerin ist.

wenn ihr geld von der arge bekommt,liegt ihr unter der pfändungsfreigrenze,sie dürfen nichts pfänden.lege einspruch ein.