Bei einer Kontopfändung wenn auf dem Konto die gewünschte Summe die zu Überweisen ist verfügbar ist, wieso ist das Konto dann für den Eigentümmer gesperrt?

3 Antworten

also die Summe könnte doch überwiesen werden und der Betroffene merkt ausser den etwas geringeren Kontostandes gar nichts davon

Weil die Bank das Geld (zumindest innerhalb der ersten Tage) nicht ohne Auftrag des Schuldners überweisen darf. Das ergibt sich daraus, dass die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto auch rückwirkend möglich ist.

Und soweit Pfändungsschutz nicht oder nicht mehr besteht, bedarf es für eine Auskehrung des gepfändeten Betrages eines Auftrages des Gläubigers.

Die Pfändung friert das Konto in voller Höhe ein. Die Bank/Sparkasse darf keine Verfügungen zu Lasten des Kontos zulassen, außer nach Absprache die Überweisung des gepfändeten Betrages an den Gläubiger.

Sobald dessen Forderung befriedigt ist, erklärt er der Bank/Sparkasse gegenüber die Pfändung für erledigt und man darf wieder über das Konto verfügen.

iqKleinerDrache 
Fragesteller
 24.09.2018, 17:19

nach Absprache, was heisst das ? wer muss mit wem was absprechen? der Gläubiger hat ja bereits die Unterlangen eingereicht sonst wäre nicht gepfändet worden. Also weiss ja die Bank was zu überweisen ist. Muss also die Bank nur abklären ob nicht andere Forderungen für das Konto bestehen --- wenn nein: überweist sie ... welche Rücksprache ?

schelm1  24.09.2018, 17:48
@iqKleinerDrache

Sollte ein Ausgleich aller Forderungen des Pfändungsgläubigers durch Überweisung erfolgt sein, dann setzen Sie sich mit dem Gläubiger in Verbindung und bitten ihn zur Vermeidung finanzieller Nachteile auf Ihrer Seite, die Pfändung, soweit nicht bereits geschehen, unverzüglich aufzuheben.

Das Hindernis heißt Pfandungss- und Überweisungsbeschluß.

Solange nach erfolgter Pfändung im Anschluß an eine Überweisung keine Aufhebung durch den Gläubiger erfolgt, bleibt das Konto gesperrt.

Sollte ein Ausgleich aller Forderungen des Pfändungsgläubigers durch Überweisung erfolgt sein, dann setzen Sie sich mit dem Gläubiger in Verbindung und bitten ihn zur Vermeidung finanzieller Nachteile auf Ihrer Seite, die Pfändung, soweit nicht bereits geschehen, unverzüglich aufzuheben.