können gläubiger meines mannes auch mein konto pfänden?
bei mein mann besteht eine kontopfändung.er kommt auch nicht mehr an das restlich darauf befindliche guthaben heran. die schulden meines mannes bestehen alle aus einer zeit, wo wir uns noch nicht kannten. ich habe auch später nie für ihn irgendetwas unterschrieben oder mitgetragen.er lässt jetzt sein gehalt auf mein konto überweissen, wo nur ich kontoinhaber bin. allerdings ist er unterschriftsberechtigt.meine frage daher: können bestehende gläubiger auch mein konto pfänden?l.g.
8 Antworten
Nein, auf Dein Konto darf niemand zugreifen. Du hast mit den alten Schulden Deines Mannes nichts zu tun. Aber wenn sein Gehalt auf Dein Konto geht, kann der Gläubiger eine Gehaltspfändung veranlassen. Dann wird ein Teil des Gehaltes direkt an den Gläuber überwiesen.
Das ist richtig. Der Arbeitgeber muss dann den Anteil direkt an den Gläubiger überweisen und der Arbeitnehmer bekommt nur den pfändungsfreien Restbetrag.
bei ihm läuft schon 5 jahre eine gehaltspfändung...., und nun??, danke im voraus....l.g.
Wenn die Gläubiger Dein Konto pfänden könnten, hätten sie es schon getan :-). Das geht also nicht.
Wenn ihr keine Gütertrennung vereinbart habt: ja!
Die Pfändung eines Kontos setzt einen Pfändungsbeschluss gegen den Kontoinhaber voraus. Bei Gemeinschaftskonten gegen mindestens einen Inhaber. Daher nein.
Wenn die Schulden aus einer Zeit stammen in der Ihr Euch noch gar nicht gekannt habt, nein dann auf keinen Fall. Du hast keine Unterschrift geleistet die auf Dich hinweisen in punkto Schulden, solltest Du Dir keine Gedanken machen. Wie das aber mit dem Konto ist... das kann ich Dir nicht sagen. Erkundige Dich lieber mal bei einem Rechtsanwalt in einem Beratungsgespräch. Es ist ja der Lohn Deines Mannes der auf Dein Konto geht????
es gibt immer noch die möglichkeit der gehaltspfändung beim arbeitgeber. kontopfändung in diesem ganz speziellen fall kann ich nichts zu sagen. sicher ist allerdings das ihr geld nicht gepfändet werden kann
Eine Gehaltspfändung muss der Gläubiger aber so weit ich weiß beim Arbeitgeber durchführen. Ist das Geld auf ihrem Konto, hat der Gläubiger keinen Zugriff mehr darauf.