Gutachten bei Schaden nicht anerkannt?

6 Antworten

Wenn der Versicherer die Fachkompetenz deines Gutachters anzweifelt, solltest du diesen mit in Boot holen.

Die HUK ist aber bekannt dafür, dass sie gerne auf Kosten der Leute spart, die von IHREN Kunden geschädigt wurden.

Ich rate selten zum Anwalt. Aber hier wäre das angebracht.

Hallo,

bevor man die nächsten konkreten Schritte angeht, gilt es zunächst einmal die Sachlage zu klären. Die Frage ist also, WARUM die HUK das Gutachten in der genannten Höhe nicht anerkennen will.

Es empfiehlt sich durchaus, den SV mit dieser Antwort zu konfrontieren und um Stellungnahme zu bitten.

Im wesentlichen reduziert sich das Ganze dann auf zwei Fragen:

  • Sind die geltend gemachten Schäden auf den Unfall zurückzuführen?
  • Entspricht die geltend gemachte Schadenshöhe dem tatsächlich zu erwartenden Aufwand?

Sofern diese beiden Fragen mit "ja" beantwortet werden können und sich der Versicherer dennoch weiterhin weigern, das Gutachten anzuerkennen, bleibt i.d.T. nur der Gang zum Anwalt, der den Schadenersatz dann auf dem juristischen Weg geltend machen wird.

Übrigens hat die Versicherung im Falle, dass man vor Gericht gewinnt, die Kosten des Rechtsstreits gleichfalls zu tragen. Anderenfalls kann eine eventuell vorhandene Rechtsschutzversicherung genutzt werden...

Viele Grüße

Loroth

Ich unterstelle einmal, dass der von Ihnen beauftragte Gutachter  ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist.

Wenn dessen Gutachten vom Versicherer angezweifelt werden, sollten Sie sofort einen Anwalt aufsuchen. Für solche Fälle hat der Versicherer auch die Anwaltskosten zu übernehmen und darf sich nicht auf die Einrede der Schadenminimierung durch den Geschädigten berufen. So jedenfalls der BGH seit 2011.

Da es sich um einen mittelgroßen Schaden handelt, war die Einschaltung eines Sachverständigen notwendig .  Diese Kosten sind ebenfalls zu erstatten. So jedenfalls die Rspr.

Ich empfehle also dringend, einen Anwalt aufzusuchen. Wenn ein öffentlich bestellter Sachverständiger ein Gutachten über einen Unfall erstellt, können Sie darauf vertrauen, dass dessen Feststellungen richtig sind. Sie brauchen nichts nachzuprüfen. Das wäre Humbug.

ich habe vor das Schreiben von der gegnerischen Versichern HUK Coburg an meinen Gutachter zu schicken und der sich alles anschaut und dann einen Anwalt zu nehmen 


Genau das ist der richtige Weg!

Das vorgehen der Versicherung ist heute leider genau so bei manchen Konzernen üblich. Sehr oft haben die Kürzungen dann vor Gericht keinen Bestand.

Eine vollständige, korrekte fiktive Abrechnung eines Unfallschadens am Kfz ist heute leider ohne einen guten eigenen Fachanwalt meist nicht mehr zu erreichen.

Hm, zuerst würde ich mit dem zuständigen Sachbearbeiter der HUk telefonieren. Und ihn fragen, aus welchem Grund er nicht die gesamte Summe bezahlt hat. Muß ja einen Grund haben.

Werdet ihr euch nicht einig, dann wende dich an den Ombudsmann der HUK.

Ombudsmann

Versicherungsombudsmann e.V.

Anschrift: Postfach 080632, 10006 Berlin
Telefon: 0800 3 69 60 00 *, Fax: 0800 3 6 990 00