Wer hat Erfahrungen mit dem HUK Coburg Schadenservice Plus als Geschädigter?

8 Antworten

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Bei einem Haftpflichtschaden (jemand anderes ist schuld) musst du den Schaden an deinem Auto musst du als Geschädigter beziffern. Das geschieht durch ein Gutachten eines von dir beauftragten Kfz-Sachverständigen. Du hast das Recht selber einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen deines Vertrauens mit der Erstattung eines Gutachten zu beauftragen. Die Kosten, die für dieses Schadensgutachten anfallen gehören zum Schaden und sind von der gegnerischen Versicherung zu erstatten. Die gegnerische Versicherung hat kein grundsätzliches Besichtigungsrecht.

Das von dir beauftragte Gutachten dient zur Beweissicherung.

Dann solltest du dir Gedanken machen, ob du die weitere Abwicklung mit der gegnerischen Versicherung selber vornehmen willst oder direkt einen guten Fachanwalt für Verkehrsrecht damit beauftragst.

Die Reparatur darfst du in einer Fachwerkstatt deiner Wahl durchführen lassen. Die gegnerische Versicherung hat auch hierbei kein Weisungsrecht.

von dem HUK Schadenservice plus, mit abhol und bringdienst, reinigung usw. Sollte ich diese nicht in anspruch und somit meine Werkstatt nehmen, müsse ich eine HUK Kostenübernahme Tabelle anschauen nifcht das mehrkosten nicht übernommen werden. Hat jemand Erfahrung mit diesem Service plus ? Oder ist es sinnvoller vom Gutachter einen Kostenvoranschlag machen zu lassen und den dann einzureichen ? Danke im voraus gruß

  • Ruf deine Vertragswerkstatt an, die machen bestimmt auch einen Abhol- und Bringdienst
  • Eine Reinigung macht eigentlich jede gute Werkstatt nach der Reparatur eines Unfallschadens

müsse ich eine HUK Kostenübernahme Tabelle anschauen nifcht das mehrkosten nicht übernommen werden

Wenn die Reparaturrechnung mit dem Gutachten übereinstimmt, ist der Schädiger zur Kostenübernahme verpflichtet.

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Mein Auto käme niemals zu einer Vertragswerkstatt der gegnerischen Versicherung.

Mach dir mal Gedanken wer den eigentlichen Vorteil davon hätte.

verreisterNutzer  25.01.2016, 21:50

Diese Werkstätten sind in aller Regel massenabfertigungs Dienste und dem entsprechend werden die Arbeiten auch durchgeführt.... Ich kann mich kfzsvnrw nur anschließen mein Auto und die Autos meiner Mandanten kommen nicht in eine solche Werkstatt..... Ich hab mit diesen Werkstätten schon Dinge erlebt die ein ganzes Buch füllen würden... Leider gibt es nur wenig positive Erfahrungen mit diesen Werkstätten

KfzSVnrw  26.01.2016, 18:54
@verreisterNutzer

Ich hab mit diesen Werkstätten schon Dinge erlebt die ein ganzes Buch füllen würden... 

Nicht nur du, auch ich könnte dazu jede Menge negatives berichten

die HUK hat beim Umgang mit Geschädigten ja eher einen schlechten Ruf und meine Erfahrungen bei meinen Kunden sind ähnlich. Ich würde es an Deiner Stelle davon abhängig machen, wie der Schaden reguliert werden soll. Wenn Du reparieren lassen willst und Dir die Werkstatt egal ist, kann es sogar sinnvoll sein, dass Du den Service der HUK in Anspruch nimmst. Denn da wird es vermutlich später den wenigsten Ärger geben. Wenn Du fiktiv abrechnen willst oder lieber in der Werkstatt Deines Vertrauens reparieren lassen willst, sind Leistungskürzungen, Mithaftungseinwendungen etc. zu erwarten. Da kannst Du eigentlich gleich einen Anwalt einschalten, um Dich nicht selbst mit der HUK rumärgern zu müssen.

Hallo fench71,

sofern ich Sie richtig verstehe, sind Sie Geschädigter und
erwarten eine Entschädigungszahlung von der HUK-Coburg.

Vorab:

OB HUK oder andere Versicherungsunternehmen, der Ablauf ist stets der gleiche…

Als Geschädigter haben Sie das Recht, von der Gegenseite genauso
gestellt zu werden, als ob der Schaden niemals eingetreten wäre.

Bevor Sie jedoch eine Forderung an die Gegenseite richten
können, MUSS der Schaden (die Schadenshöhe) beziffert werden.

Dies können Sie in Ihrem Fall mit einem Kostenvoranschlag tun oder Sie lassen sich ein Gutachten erstellen.  Da Ihre Schadenshöhe die Bagatellgrenze übersteigt  (circa 750€), sollten Sie sich von einem Gutachter IHRER Wahl ein Gutachten erstellen lassen.

Danach haben Sie verschiedene Möglichkeiten, den Schaden mit
der Versicherung abzurechnen.

 
Sie können entweder ihr Fahrzeug  von einer Werkstatt reparieren lassen und die Rechnung bei der Versicherungsgesellschaft einreichen.

ODER

Sie rechnen fiktiv ab und verlangen die Summe, die auf dem Kostenvoranschlag oder Gutachten ausgewiesen ist. Die Versicherung wird dann die Umsatzsteuer in Abzug bringen. Sie bekommen das Geld NETTO ausbezahlt und können sich selbst um die Reparatur kümmern oder lassen den Schaden „wie er ist“.

Stellen Sie sich
bitte auf folgendes ein!

Sofern Ihr Fahrzeug älter als 3 Jahre ist und  sie können der Versicherung NICHT belegen dass Sie durchgehend Ihr Fahrzeug in einer FACHWERKTSTATT  haben reparieren lassen, DANN darf die
Versicherung die Preise der Fachwerkstatt kürzen und auf günstigere Preise der Partnerwerkstatt verweisen.

Leider ist die HUK allgemein dafür bekannt, dass sie Kürzungen
auch dann vornehmen, WENN DER KUNDE ANSPRUCH AUF FACHWERKSTATTPREISE hat!
Leider….

Tipp:

Da Sie Geschädigter sind, haben Sie Anspruch darauf, dass die Versicherung des Verursachers auch die Anwaltskosten übernimmt.

Viel Glück :)

Hallo,

bin seit 20 Jahren Kunde bei der HUK mit insgesamt 5 Verträgen und kam jetzt in die Verlegenheit einen Schaden, der mir als Nichtverursacher bei einem Unfall mit einem PKW entstanden ist, mit der HUK  abzurechnen.

Meine Erfahrugen:

Der so heftig beworbene Schadensservice der HUK war bei mir nicht existent! Nachdem ich meinen Schaden gemeldet hatte, geschah erst einmal 3 Wochen gar nichts. Auf meinen Anruf in Coburg meinte die kurz angebundene Sachbearbeiterin dann, ich solle reapieren lassen und die Rechnung einreichen. Offenbar war sie der Meinung, man könne mich irgendeiner Art und Weise billig abspeisen.

Ich habe dann einen Gutachter meiner Wahl beauftragt und das Gutachten eingereicht. Wieder ist fast 3 Wochen nichts geschehen. Nachdem ich dann beim örtlichen Schadensbüro erneut interveniert hatte, bewegte sich die Sacbearbeiterin in Coburg endlich und  die Sache kam ins Laufen. Da ich über Gutachten abrechnen wollte, wurden mir, wie nicht anders zu erwarten ca. 15 % gekürzt, nachdem das Gutachten durch die HUK überprüft wurde.

Fazit:

Ich werde mich wegen 500 Euro nicht mit der HUK streiten.

Aber:
Die Art und Weise, wie hier eigene Kunden behandelt werden, spottet jeder
Beschreibung.
Mir wurde zwar versucht, zu erklären, dass es etwas anderes sei, wenn ich als Anspruchsteller auftrete aber sorry: Ich bin nicht Dr. Jekyll und Mr. Hyde.

Von welchem Geld werden denn die Kosten für das Gegengutachten bezahlt?

Doch nicht etwa von den Beiträgen der Versicherten, welche nicht Anspruchssteller sind.

Ich werde vielmehr schnellstmöglich alle Verträge kündigen, denn solch einen Service kriege ich auch bei einer Versicherung in einer Bananen-Republik in Absurdistan.

Die günstigen Preise können mir bei solch einem Geschäftsgebahren gestohlen bleiben.

Ich habe deine Frage nicht gelesen, da es unwichtig ist, was passiert ist. Aus einer Erfahrung von über 25 Jahren kenne ich kein Fall, wo als Geschädigter der HUK der Schaden normal reguliert wurde. Daher, wenn die HUK mit im Spiel ist, immer einen Rechtsanwalt. Und hier von der Anwaltskammer den besten geben lassen.

BenniXYZ  25.01.2016, 15:09

Kann nicht sein, ich habe gute Erfahrungen mit der HUK, wenn es um Haftpflichtschäden geht.

Dafür schlechte Erfahrungen mit schludrigen, unwissenden Anwälten, die alles besser wissen und so einen Fall schon mal über 2 Jahre betreiben.

Alexander Schwarz  27.01.2016, 09:12
@BenniXYZ

Gute Anwälte gibt es wenige, da gebe ich dir Recht!