Einstufung eines Drittwagens bei der Huk Coburg?
Würde gern einen Drittwagen bei der Huk-Coburg versichern wollen. Leider kann ich dazu meinen aktuellen Ansprechpartner heute noch mehr erreichen.
Ich weiß das der Zweitwagen als SF4 eingestuft wird wenn die Bedienungen passen. Wie sieht dies bei einem Drittwagen aus?
Kann dazu leider keine Infos im Netz finden. Wird der Drittwagen wie ein Zweitwagen behandelt?
6 Antworten
Ich weiß das der Zweitwagen als SF4 eingestuft wird wenn die Bedienungen passen. Wie sieht dies bei einem Drittwagen aus?
Die "Zweitwagenregelung" ist immer dann anwendbar, wenn ein Erstfahrzeug angemeldet und versichert ist mit mind. SF 1/2, egal ob es ein Zweit-, Dritt- oder Sonstwievielwagen ist ;-)
Gruß siola55
Hallo audianer1977,
es macht keinen Unterschied, ob es das Zweit-, Dritt-, oder Viertfahrzeug ist.
Die Versicherungsleute verwenden den Begriff "Zweitfahrzeug" ein wenig anders, als im üblichen Sprachgebrauch.
Eigentlich geht es nur um den Moment, in dem du ein neues Auto versichern willst, für das du eine "Sondereinstufung" brauchst.
Für die Sondereinstufung müssen immer ein paar anbieterabhängige Voraussetzungen erfüllt sein. Für den "Zweitfahrzeugrabatt (SF4)" muss es ein Erstfahrzeug geben, welches bereits mit SF4 oder mehr bei derselben Versicherung versichert ist.
Man sucht sich also unter deinen Autoversicherungen einen Vertrag heraus, der diese Voraussetzungen erfüllt. Das ist dann das "Erstfahrzeug" und das neu hinzukommende ist das Zweitfahrzeug.
Wenn irgendwann noch ein drittes, viertes, fünftes Auto dazu kommt, könnte auch der jetzige Zweitwagen zum "Erstfahrzeug" werden, wenn dieser Vertrag die notwendigen Voraussetzungen für die Sondereinstufung erfüllt usw. usw.
Schönes Wochenende wünscht dir
Lydia vom DEVK-Team
Drittfahrzeug wird wie Neuversicherung behandelt also keine Ermäßigung und selbst Zweitwagen gehen mit SF1/2 (72 0 140%) los .
Sonderregelung für die erstmalige Einstufung eines neu hinzukommenden Zweitwagens in eine Schadenfreiheitsklasse in der Kraftfahrt-Haftpflicht- und ggf. Vollkaskoversicherung.
Verfügt der Versicherungsnehmer bereits über ein Fahrzeug, das sich in einer Schadenfreiheitsklasse befindet, kann das Zweitfahrzeug in die SFR-Klasse ½ (72=140%) eingestuft werden.
Bei manchen Versicherern gibt es auch verbesserte Zweitwageneinstufungen, zum Beispiel in die gleiche SF-Klasse wie das Erstfahrzeug.
Da die Tarife kaum vergleichbar sind, muss das nicht automatisch mit einem Prämienvorteil für den Kunden verbunden sein.
http://www.deutsche-versicherungsboerse.de/verswiki/index_dvb.php?title=Zweitwagenregelung_(Kfz)
Ähm..
Weshalb willst du nur SF4 für dein zusätzliches Fahrzeug?
Es gibt Versicherungen, die „weitere Fahrzeuge“ mit dem gleichen SFR wie das 1. Fahrzeug versichern.
;-)
Sparen beginnt mit dem richtigen Wissen....
... ebenso, alles doch bei denen leicht und einfach und mit SF 4 und 48% Beitrag.