Grundstück Parkplätze?

4 Antworten

So etwas klärt man doch, bevor man eine Wohnung kauft. Wurde da nichts vereinbart?

Bei den Mietern kommt es darauf an, was in deren Mietvertrag steht, bezüglich Parkplatz.

Kommt drauf an.

Per se hat jeder nur den Anspruch auf das, was im Mietvertrag bzw. ggf. auch Kaufvertrag geregelt ist. Wenn ihr entsprechende Stellplätze käuflich erworben habt, dann könnt ihr drauf parken und auch solche Forderungen stellen, wenn die Parkplätze einfach nur allen Mietern etc. genutzt werden dürfen und keine Regelung getroffen ist, dann mahlt wohl zuerst, wer zuerst kommt.

Wenn im Mietvertrag geregelt ist, dass die Nachbarn dort parken dürfen oder allgemeingültig ist dass dort geparkt werden darf, dann dürfen die vermutlich auch dort parken

Ihr habt Mietern einer anderen ETW gar nichts zu sagen oder mit denen etwas zu vereinbaren. Das fällt dem Eigentümer der vermieteten ETW zu. Aber auch er kann nicht eine Zuweisung von allgemeinen Besucherparkplätzen an seine Mieter ausgeben. Ein Beschluss der Eigentümerversammlung könnte das Problem lösen.

Also wir sind Käufer einer der Wohnungen

Wenn ihr mit der Wohnung das Sondernutzungsrecht an einem bestimmten Stellplatz erworben habt, darf dort niemand anders ohne eure Zustimmung parken. Wenn nicht, müsst ihr euch einigen. Die Leute zahlen ja auch Miete.