Was mache ich, wenn ein Mieter unrechtmäßig einen Stellplatz nutzt und auch nach Aufforderung das ni

7 Antworten

Schild hin, "Privat" dann abschleppen lassen

sollte natürlich geklärt sein wem die Stellplätze gehören

Der Mieter einer ETW nutzt im Grundstück des Gemeinschaftseigentums unberechtigt einen bzw. 2 PKW-Stellplätze. Es gibt weder schriftlich noch mündlich einen Mietvertrag neben dem Wohnungsmietvertrag. Für die Zeit der unberechtigten Nutzung werden die Eigentümer der ETW gemeinsam eine Rechnung erstellen können, die das Nutzungsentgelt für die bisher verstrichene Zeit der unberechtigten Nutzung erfasst. Gleichzeitig ist die weitere Nutzung zu untersagen und bei weiterer Nutzung eine Unterlassungsklage gegen den Störer einzuleiten. Vorsätzliche Behinderung durch Blockieren mit PkW anderer berechtigter Nutzer ist Straftatbestand der Nötigung. Beweise beschaffen durch Zeugen und Fotos und bei der Polizei Strafanzeige erstatten. Das Abschleppen halte ich für keine gute Idee, weil Kosten anfallen, die vermutlich langwierig eingeklagt werden müssen. Besser wäre eine Einfahrsperre im Grundstück zu errichten, wenn der Störer das Grundstück verlassen hat.

Also, allein die Überschrift trifft ja überhaupt nicht zu und was bitte hat denn ein Mieter mit anderen Eigentümern am Hut? Und wenn denn die Gemeinschaft keine anderslautende Beschlüsse faßt, ist er ja sogar auf der sicheren Seite und daß er mal beim Bund war, hat doch mit seinem Auto nichts zu tun, oder? Ordne ggf. Deine Probleme innerhalb der Gemeinschaft, falls es denn in der Teilungserklärung keine diesbezüglichen Vorgaben gibt.

Ja, du kannst ihm das Parken dort verbieten und solange auch kein Stellplatz zum Mietvertrag gehört hat er auch keinen Anspruch auf einen Stellplatz! Ja, du kannst ihn auch abschleppen lassen, das musst du aber erst einmal aus eigener Tasche zahlen!

Bis jetzt war es so, das ich einen genutz habe , meine Eltern einen und der Mieter zwei. Da ich jetzt aber einen zweiten Wagen angeschafft habe , möchte ich einen weitern nutzen. Meine Schwester ist damit einverstanden. Allerdings weigert sich der Mieter den Platz freizumachen. Er hat aber nicht mal einen Stellplatz im Mietvertrag!

Dann hat der Mieter auch kein Recht, sein Auto dort abzustellen. selbst wenn es erlaubt war kann eine Erlaubnis jederzeit widerrufen werden.

Es gibt auch kein Gewohnheitsrecht.

Ich habe Ihm bereits mitgeteilt das sein Auto irgendwann abschleppen lasse. Wie siehts mit dem Kosten aus.

Sie müssten in Vorleistung treten und dann einfordern/einklagen.

Treten Sie dem Vermieterverein Haus & Grund bei für wenig geld und lassen Sie sich beraten.

Kann ich Ihm das parken auf unserem Gemeinschaftsgrundstück generell verbieten. Natürlich in Absprache mit seiner Vermieterin.

Es ist Ihr Parkplatz und da brauchen Sie mit seiner Vermieterin darüber nicht reden.

MfG

johnnymcmuff

Wie? Ich kann aus der Frage nicht ersehen, wem die Parkplätze genau gehören, sie sind gemeinschaftlich und somit kein Sondereigentum, so jedenfalls die Frage. Und wie gemeinschaftliche Flächen genutzt werden, bestimmt kein einzelner ET, zumindest hier in Deutschland nicht. Und der Mieter kann die Flächen gar nicht anmieten, denn sie gehören seiner Vermieterin ja auch gar nicht. Sie wurden ihm aber doch zugewiesen und somit einfach nur mal so wieder wegnehmen geht eben nicht. Also bitte!

@schleudermaxe

Dann bist du wohl der einzige, der das nicht ersehen kann. Es steht ganz deutlich da, dass der Fragesteller und die Schwester Eigentümer sind. Der Mieter hat keinen Stellplatz gemietet und hat somit auch keinerlei Recht sein Auto dort abzustellen.

@schleudermaxe
Wie? Ich kann aus der Frage nicht ersehen, wem die Parkplätze genau gehören, sie sind gemeinschaftlich und somit kein Sondereigentum, so jedenfalls die Frage

Wir können das schon sehen.