Auto parken auf einem privaten Parkplatz im Mehrfamilienhaus?

4 Antworten

es sollte schon 1 Meter Abstand sein, aber wenn du zur Beifahrerseite rein kannst dann ist es doch ok, oder willst du den anderen PKW Fahrer nun anzeigen?

blumenvase 
Fragesteller
 29.11.2012, 18:51

Also ist das Zuparken erlaubt? Wusste ich nicht!

Die Regelung der Parkordnung auf Privatparkplätzen abliegt allein dem Eigentümer. Am besten fragst du diesen.

Im Allgemeinen sind Parkplätze gekennzeichnet. So lange der fremde Pkw nicht auf deinem Parkplatz steht, wirst du wohl kaum Ansprüche stellen können.

Sollte die Nutzung des von dir bezahlten Parkplatzes jedoch nicht möglich sein, weise den Vermieter darauf hin, dass du für die Nutzung des Parkplatzes bezahlst. Wenn du diesen nun nicht mehr nutzen kannst, möge er bitte dafür sogen, dass dieser Mangel abgestellt wird. Ansonsten würdest du die Parkplatzmiete kürzen bzw. Zahlung einstellen. Wie gesagt: Das geht natürlich nur, wenn dein Anspruch berechtigt ist. So lange der andere Pkw lediglich innerhalb seiner Pakrplatzgrenzen steht, ist es erlaubt.

Ich parke in solchen Fällen immer andersherum ein: Also enge Seite an Beifahrerseite.

Informiere zuerst den Grundstückseigentümer. Nicht-zugelassene KFZ dürfen nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. Zum öffentlichen Verkehrsraum zählt auch ein privater Parkplatz wenn dieser nicht eingezäunt und nur für einen ganz bestimmten Personenkreis zugänglich ist. Wenn der Eigentümer nichts unternimmt kannst Du Dich auch ans Ordnungsamt oder die Polizei wenden.

kosy3  29.11.2012, 21:10

Stimmt nicht. Öffentlich ist ungleich privat. Egal ob abgesperrt oder nicht.

kosy3  29.11.2012, 23:16
@Crack

Ja klar, aber aus der Tatsache, dass der Privatgrund nicht abgesperrt ist, kann noch lange keine "stillschweigende Duldung zur Benutzung" geschlossen werden, sondern nur dann, wenn der Eigentümer auch Kenntnis von fremder Nutzung hat.

Das kann ja auch gar nicht anders sein. Denn aus der einer sog. "stillschweigenden Duldung" kann "Gewohnheitsrecht" resultieren.

Beispiel: Hättest du ein Grundstück am Stranberger See, wo während deiner Abwesenheit immer ein Fremder parkt, dann könnte er ja irgendwann aus dem Gewohnheitsrecht Anspruch auf dauerhafte Nutzung anmelden. Das würdest du sicher nicht so toll finden und ist auch nicht rechtens.

Nicht abgesperrter Grund kann sillschweigende Duldung bedeuten, muss aber nicht.

Crack  29.11.2012, 23:26
@kosy3

Es geht hier nicht um Duldung ja oder nein sondern darum das das Abstellen eines Nicht-zugelassenen Fahrzeugs eine nicht erlaubte Sondernutzung darstellt. Der Eigentümer des Grundstücks hat mit der Sache eigentlich überhaupt nichts zu tun.

kosy3  29.11.2012, 23:40
@Crack

Wir sollten zuerst einmal klären, wo der Dissens besteht.

Du gehst doch mit mir konform, dass ein abgemeldetes Fahrzeug auf privatem Grund abgestellt werden darf, wenn es kein öffentlicher Grund ist, oder?

Die von dir zitierte Rechtsnorm findet aufgrund des von mir oben beschriebenen Sachverhalts hier nur insofern Anwendung als dass sie bestätigt, dass es sich in diesem Fall um "rein privaten", also "nicht öffentlichen" Grund handelt. Evtl. könnte die Einrede des "tatsächlich öffentlichen Grundes" geltend gemacht werden; dann aber nur wenn die Voraussetzung der Duldung einer öffentlichen Nutzung erfüllt ist. Das ist in diesem Fall jedoch rein hypothetisch und somit nicht gegeben.

Und da es kein öffentlicher Grund ist, ist die Polizei aus dem Spiel.

Ich würde die Polizei anrufen oder eine E-Mail an die Polizei schicken um zu fragen was man da machen kann, und ich würde denn Grundstücksbesitzer fragen ob er nicht Markierungen auf die Parkfläche machen kann so wie auf öffentlichen Parkplätzen.

kosy3  29.11.2012, 18:52

Die Polizei wird bei Privatparkplätzen nicht aktiv.

Crack  29.11.2012, 19:10
@kosy3

Aber natürlich wird die das. Denn auch ein privater Parkplatz gehört in aller Regel zum öffentlichen Verkehrsraum, und dort darf ein abgemeldetes KFZ nicht stehen.

Ordnungsamt oder Polizei informieren...

kosy3  29.11.2012, 21:08
@Crack

Sorry, aber das stimmt nicht.

Genau dort findet die Trennung der Zuständigkeit statt. Öffentliches Gelände ist nicht Privatgelände. Und somit gehört Privatgelände nicht zum öffentlichen Verkehrsraum. Ergo darf auf Privatgelände ein abgemeldeter Pkw stehen.