Grabstein nach 2 Monaten immernoch nicht auf dem Grab, was kann man tun?

4 Antworten

Erst einmal nachträglich mein Beileid.

Was den Grabstein betrifft, ist es zumindest in unserer Gegend nicht üblich diesen vor 10 bis 12 Monaten nach dem Begräbnis, jedenfalls nicht vor dem ersten Winter zu setzten, da sich der Unterboden durch das ausgehobene Grab zu viel verändert und Gefahr besteht, dass der Grabstein nach kurzer Zeit völlig schief steht.

Es gibt allerdings auch die die Möglichkeit einer aufwendigen Fundamentierung, die aber nicht auf jedem Friedhof gerne gesehen ist.

Eine Ausnahme stellt natürlich die Beisetzung in einem Urnengrab oder in einer Familiengruft dar, um welche es sich hier aber nicht zu handeln scheint.

Doch es handelt sich um ein Urnengrab, das Grab war ja schon fertig, wie gesagt, es wurde nur die Grabplatte abgehoben. Sprich, das Grab ist komplett fertig. Nur die Platte mit den Buchstaben muss wieder drauf.

@Stadtaffe2010

dann schriftlich dieser Firma eine Nachfrist setzten und wenn die nicht eingehalten wird den Auftrag entziehen

Ich würde einfach nochmal anrufen und fragen wo endlich die Buchstaben bleiben, das kommt auch nicht pingelig rüber, schließlich ist das dein gutes Recht.Heutzutage muss man hinter seinen Sachen her rennen sonst bekommt man es nie.

Hallo, also ein Recht auf Schadensersatz besteht nicht. Wenn kein schriftlicher Werkvertrag besteht ist das natürlich nicht so schön. Aber auch ein mündlicher Vertrag ist bindend. Wenn ich Urnenbeisetzungen organisiere, kläre ich das mit dem betreffenden Steinmetz eigentlich immer so, dass die Grabplatte bzw. das Grabmal schon fertig zur Beisetzung auf dem Grab vorhanden ist. Im Normalfall dauert die Nachbeschriftung ca. 1 Woche. Das der Steinmetz angeblich nicht die Schrift vorrätig hatte ist schon komisch, dass es aber nach dieser langen Zeit zu keinem Ergebnis gekommen ist, ist schon sehr bedenklich. Ich würde an deiner Stelle mich an einen anderen Steinmetz wenden und das Grabmal bei dem vorherigen abholen und dann nachbeschriften lassen. Wenn dies (nicht mehr) möglich ist, würde ich ganz normal die Rechnung abwaretn und mit Minderung des Betrages überweisen.

Ich denke noch mal das Gespräch suchen und ansonsten den Werkvertrag wiederrufen und andersweitig vergeben