Gibt es Gesetze/Regeln für Grabsteine/Grabplatten auf dem Friedhof?

12 Antworten

Wir sind in Deutschland - und außer des Tauchens ist hier so gut wie alles geregelt, auch die Grabgestaltung.

Schau in die Friedhofssatzung Deiner Stadt (bekommst Du beim Bestatter oder beim Grünanlagen-Amt oder wie das heißt), dort ist genau aufgeführt, wie hoch, breit und lang ein Grabstein sein darf. Teilweise ist dies auch je nach Lage des Grabes auf dem Friedhof unterschiedlich geregelt, es gibt Stellen, an denen man fast alles darf (teuer) und Stellen, an denen die eigenen Gestaltungsmöglichkeiten so eng begrenzt wird, dass man schon fast an einer Befreiungsaktion überlegt.

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Sprich: Schau in die Satzung oder sprich mit einem Bestatter oder dem Friedhofsamt. Nur so kannst Du Dir sicher sein, dass Du die hübsche Platte auch verwenden darfst.

CrazyDaisy  18.07.2008, 09:45

Ein schöner Fall, dass der Genitiv in vorauseilendem Gehorsam den Dativ verdrängt! Es muss natürlich heißen: "außer dem Tauchen"!

Baiana  18.07.2008, 14:07
@CrazyDaisy

schamverzerrtes Gesicht Danke CrazyDaisy - Du hast natürlich Recht!

Hallo, wenn das Angebot von einen seriösen und kompetenten Anbieter ist, wird der VORAB alle Angaben zum Grabmal incl. Inschrift für ein etwaiges Genehmigungsverfahren kostenlos zur Verfügung stellen. Erst nach Zustimmung der Friedhofsverwaltung wird das Grabmal dann entsprechend gefertigt und geliefert. Reichlich Erfahrung damit darf bei mir vorausgesetzt werden ;-) Hubert Többen (toebben@grabmal.ag)

Grabplatten die nur auf das Grab gelegt werden können in der Regel von jedem selber aufs Grab gelegt werden da Sie nicht verankert werden und auch kein Fundament brauchen.Die Friedhofsverwaltung gibt nicht immer unbedingt die richtige Antwort da die Steinmetze vor Ort eine starke Lobby haben.Es gibt aber entsprechende Gerichtsurteile die den Verbaucher stärken. Also einfach aufs Recht pochen.Grabmale-Abendrot.de

jeder friedhof hat seine satzung. das geht von größe der grabsteine bis foto ja oder nein. solltest dich vorher erkundigen, sonst ist die enttäuschung doppelt groß

anjanni  18.07.2008, 09:53

stimmt

Du mußt dich an die Satzung des Friedhofs halten, auch wenn es kaum einzusehen ist.