Familiengrab Tieferlegung

4 Antworten

Grundsätzlich sind von einer Erbengemeinschaft alle Kosten zu tragen, die zu einer Beerdigung, Trauerfeier etc. gehören. In meinen Augen gehört eine Tieferlegung, sofern sie nicht tatsächlich aus anderen Gründen notwendig ist, nicht dazu.

sandra878787 
Fragesteller
 12.02.2014, 13:58

ok dann wird ich nochmal versuchen mit seiner Familie zu reden. Bei solchen Sachen bin ich bis jetzt immer auf taube Ohren gestossen

Bogenschuetzin  12.02.2014, 14:08
@sandra878787

Ja, das ist ja meistens so. Bei solchen Geschichten hört die Freundschaft auf. Viel Erfolg!!

Hallo,

ich habe alle Antworten gelesen und kann dir aus der Erfahrung sagen, das es gar nicht so selten vorkommt was du hier beschreibst. Und doch ist es so, das die KOMPLETTEN Kosten der Bestattung vom Erbe, vom Nachlass zu zahlen sind. erst was dann übrig ist kann aufgeteilt werden....

Und ja, auch diese Tieferlegung (hab ich im übrigen noch nie gehört dieses Wort) um die es hier geht, muß dann von allen gleich getragen werden. Man geht davon aus, das die Witwe auch im namen des Ehemannes gehandelt hat. Denn nichts anderes als ein Familiengrab hat sie gekauft. Und da sie verheiratet war, kann sie letztendlich auch die Bestattung bestimmen (und wenn das Geld da ist, ist es auch kein Problem).....

Du könntest evtl. versuchen dagegen anzugehen, sehe aber keinerlei Chancen für dich.....denn hier würde die Aussage der Ehefrau gegen deine Aussage stehen (und du hast deinen Vater über Jahrzehnte nicht gesehen, kennst also seine Wünsche gar nicht)....

Es ist doch das Grab deines Vaters, ruf doch mal bei zuständigen Beerdigungsinstitut an...dort wird man es wissen.

Ausserdem mußt DU nicht 1000€ zahlen, sondern die 1000€ vermindern den Nachlass deines verstorbenen Vaters. Vielleicht war es ja SEIN Wunsch?!

sandra878787 
Fragesteller
 12.02.2014, 13:59

ein Testament lag leider nicht vor Ich hatte 33 Jahre lang keinen Kontakt zu ihm, und sehe es nicht ein für etwas zu bezahlen wovon ich überhaupt keinen Nutzen habe

ErsterSchnee  12.02.2014, 14:01
@sandra878787

Du zahlst es nicht, du bekommst nur weniger! Hätte dein Vater seine Bestattung im voraus bezahlt, wäre das Geld genauso weg gewesen...

sandra878787 
Fragesteller
 12.02.2014, 14:04
@ErsterSchnee

ja das ist klar, aber wenn ich mitsprache recht gehabt hätte, hätte ich ihm nur das Minimum zugestanden, da wir wie gesagt über 30 jahre lang keinen kontakt hatten (er hat mich und meine mutter verlassen als ich 3 jahre alt war) Vom Tod hab ich leider erst 1 Monat nach der Beerdigung erfahren, als alles schon rum war

Kolja1205  12.02.2014, 14:06
@sandra878787

Das ist doch kein Problem. Wenn du eh keinen Kontakt hattest, kann dir alles doch egal sien.

Schlag das Erbe aus und du mußt dich auch nicht mit dem Mist auseinandersetzen....ach, du wolltest erben....so egal war dir der Verstorbene dann auch nicht....zumindest das Erbe kann man ja einstecken....

Dein Vater hat dir ein Erbe hinterlassen. Nach gesetzlicher Erbfolge bist DU nun Miterbin geworden und hast die Kosten genau so zu tragen wie ALLE anderen auch. Die müssen auch die 1000€ mittragen.

Kolja1205  12.02.2014, 14:07
@sandra878787

Boah...ich bekomme hier gerade ne Hasskappe! Wie bist DU denn drauf?

Das ist ja wohl das Allerletzte!

sandra878787 
Fragesteller
 12.02.2014, 14:08
@Kolja1205

naja, da er nie allimente bezahlt hat denke ich ich habe ein Anspruch auf das erbe.

sandra878787 
Fragesteller
 12.02.2014, 14:09
@Kolja1205

aber wieso muss ich für etwas bezahlen was für seine witwe gemacht wird. sie wünscht sich das und nicht ich Ich kann nichts dafür dass er kein Testament gemacht hat

sandra878787 
Fragesteller
 12.02.2014, 14:10
@Kolja1205

so wie er mich behandelt hat als sein! Kind, das war das allerletzte

Kolja1205  12.02.2014, 14:12
@sandra878787

Dein Vater wird sich vermutlich im Grab umdrehen....ES IST DEIN VATER GEWESEN.

sandra878787 
Fragesteller
 12.02.2014, 14:13
@Kolja1205

nein er war mein erzeuger, mit vater hat das nichts zu tun

Kolja1205  12.02.2014, 14:14
@sandra878787

Es gibt auch noch Menschen, die miteinander reden und auch solche Abmachungen gelten!

Er hat noch Jahre glücklich mit seiner Frau gelebt. Es wird schon seinen Grund gegeben haben, warum er deine Mutter verlassen hat. Auch du hättest mit 16 die Möglichkeit gehabt die Verbindung wieder aufzunehmen!

ErsterSchnee  12.02.2014, 14:17
@Kolja1205

Außerdem geht es um vier Erben, wir reden hier also von weniger als 250,- Euro, um die so ein Aufstand gemacht wird...

sandra878787 
Fragesteller
 12.02.2014, 14:17
@Kolja1205

ich habe versucht kontakt aufzunehmen, und aus mir nicht bekannten gründen wollte er das nicht. darum will ich jetzt das was mir zusteht. seine neue Familie hatte wenigstens einen vater, das kann ich nicht behaupten.

sandra878787 
Fragesteller
 12.02.2014, 14:18
@ErsterSchnee

ja es ist nicht viel Geld, und trotzdem bezahl ich nicht mit wenns mich nichts angeht. die schenken mir ja auch nichts

Kolja1205  12.02.2014, 14:19
@sandra878787

DU solltest dir dringend einen Therapeuten suchen!

So viel Hass ist nicht normal.

sandra878787 
Fragesteller
 12.02.2014, 14:22
@Kolja1205

mit hass hat das nichts zu tun, ich habe gefühlsmässig überhaupt keinen bezug zu ihm. weder hass noch sonst etwas.

Bogenschuetzin  12.02.2014, 15:45
@sandra878787

Sie hat die Kosten als Miterbin zu tragen, das ist richtig. Aber es ist schon sehr fraglich, ob die Kosten sein mussten. Letzten Endes gab es keine Notwendigkeit das Grab tiefer zu legen. Zumindest keine, die mit der Beerdigung in Verbindung steht.

Bogenschuetzin  12.02.2014, 15:47
@sandra878787

Sandra, äußer dich zu diesem Thema einfach nicht. Der Hass oder Nichthass hat hier nichts zu suchen als Thema. Du hast eine Frage gestellt, die man dir beantworten kann oder es sein lassen kann. Ich denke nicht, dass es irgemdwem zusteht, sich über familiäre Angelegenheiten hier ein Urteil zu erlauben

Brezel14  12.02.2014, 20:15
@sandra878787

Aber das Erbe trittst Du an........Konsequent wäre das Erbe auszuschlagen.

ErsterSchnee  12.02.2014, 20:19
@Bogenschuetzin

Das kannst du aber gar nicht beurteilen...

Bogenschuetzin  12.02.2014, 22:30
@ErsterSchnee

Deswegen schreibe ich ja auch, dass es fraglich ist ;) Wer lesen kann ist klar im Vorteil

ErsterSchnee  13.02.2014, 15:47
@Bogenschuetzin

Letzten Endes gab es keine Notwendigkeit das Grab tiefer zu legen. Zumindest keine, die mit der Beerdigung in Verbindung steht.

Das kannst du aber gar nicht beurteilen. Wer lesen UND mitdenken kann ist klar im Vorteil...

Vielleicht war das, damit er selber in das Grab passt.

sandra878787 
Fragesteller
 12.02.2014, 13:57

nein das grab wurde neu angelegt

ErsterSchnee  12.02.2014, 13:59
@sandra878787

Vielleicht war es auch vorgeschrieben.

sandra878787 
Fragesteller
 12.02.2014, 14:04
@ErsterSchnee

meinst du mit vorgeschrieben ein Testament wo das drinstand? oder gibt es da Gesetze dass man sowas machen muss?

ErsterSchnee  12.02.2014, 14:06
@sandra878787

Das regelt die Friedhofsordnung.

sandra878787 
Fragesteller
 12.02.2014, 14:09
@ErsterSchnee

ok danke dir