Friedhofskosten nicht bezahlt, was passiert mit dem Grab?

4 Antworten

Das Grab wird eingeebnet - eine Umbettung wird schon wegen Störung der Totenruhe nicht vorgenommen. Die Ruhefristen sind Ländersache, können auch "nur" 15 oder 20 Jahre betragen. Die Schuldnerin wird als solche behandelt, also Mahnbescheid, Gerichtsvollzieher, Eidesstattliche Versicherung etc. durch Bestattungshaus und Friedhofsverwaltung, Steinmetz wahrscheinlich auch.

Ist aber wirklich nicht sinnvoll, was sie da gemacht hat - schließlich übernehmen auch Sozialämter die Kosten (außer Grabstein), wenn man bedürftig ist. Es erfüllt auch den Straftatbestand des Betruges, da sie ja ganz sicher wußte, daß sie nicht bezahlen kann und trotzdem alles beauftragt hat. Sehr unerfreulich das alles - vor allem für die, die anständig geleistet haben, aber nur abgezockt worden sind. Einfach unanständig - aber das ist meine persönliche Meinung.

Hallo ich kann dir nur soviel sagen, das wenn es nicht bezahlt wird, das Grab eingeebnet

wird, das heißt, der Tote kommt auf der Grünen Wiese und das grab wird neu vergeben. haben mir die Leute von der Friedhofsverwaltung gesagt wo meine Frau Verstorben war..Hoffe ich könnte dir weiterhelfen..


In der Regel beträgt die Ruhezeit 30 Jahre. Nach Ablauf dieser Zeit wird das Grab eingeebnet. Alle bis dahin anfallenden Kosten werden zu Lasten der Frau deines Bekannten gehen. Entsprechend wird sie also Schulden anhäufen.

Ich glaube es wird so bleiben.