T-Shirt drucken - Urheberrechte

5 Antworten

Das Bild, das du dir herunterlädst, ist urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung wie zum Beispiel das Abdrucken auf einem T-Shirt ist ohne Erlaubnis des Urhebers verboten. Schau nach, ob du ein Bild findest, dass der Urheber unter eine freie Lizenz wie zum Beispiel Creative Commons gestellt hat.

Ohne eine solche Lizenz darfst du dir ein T-Shirt nach § 53 I UrhG (http://dejure.org/gesetze/UrhG/53.html) zu privaten Zwecken selbst mit dem Bild bedrucken oder durch einen anderen unentgeltlich bedrucken lassen, aber einen kommerziellen Dienst wie die oben genannten darfst du damit nicht beauftragen.

user547957  03.08.2013, 14:40

Naja, im von dir zitiertem Text heißt es u.a.:

Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.

D.h. einen kommerziellen Copy-shop darf man schon beauftragen. Ob es sich bei einem T-Shirt um einen papierähnlichen Träger handelt, ist letztlich nicht geklärt, aber ich halte das für naheliegend.

Ratirat  03.08.2013, 14:50
@user547957

Meines Erachtens nicht. Der Gesetzgeber hat damals wirklich nur Fotokopien vor Augen gehabt und wollte die Herstellung von Produkten, die zu mehr dienen als der reinen Wiedergabe des Bildes/Texts, unterbinden - also Tassen, T-Shirts, Mauspads usw.

Aber du hast schon recht, letztlich müsste das ein Richter beurteilen/auslegen, und Urteile hierzu sind meines Wissens Mangelware.

Wenn das Bild oder der Inhalt nicht berühmt genug ist, wird es wahrscheinlich durchkommen.

In der Pflicht einer T-Shirt-Druckerei liegt es Urheberrecht zu schützen und eben solche Bilder nicht zu drucken, auch wenn du das T-Shirt nur für sich persönlich nutzen willst - ohne Verkauf und Vervielfältigung.

Hallo,

das Urheberrecht liegt bei dem der das Foto geschossen bzw. das Bild gemacht hat.

Wenn du da n Bild von Google nimmst musst du glaub ich erst den Urheber fragen ob du des verwenden darfst :/

Bin mir aber nicht sicher!

Mfg,

Zinki

Nessie101 
Fragesteller
 03.08.2013, 02:13

Danke,Aber ich glaube das wäre zieeemlich aufwendig :D wär aber ganz cool Kontakt aufzunehmen LOL trotzdem danke! :)

Zinki  03.08.2013, 02:15
@Nessie101

Bitte aber wie gesagt bin ich mir nicht sicher

Aber anderst gesehen - Sagen wir du machst ein Mega Tolles Bild und dann würden am nächsten Tag mit nem Tshirt mit dem Bild rumlaufen... Was würdest du sagen ;)

Nessie101 
Fragesteller
 03.08.2013, 02:20
@Zinki

Haha dann geh ich aufn Konzert un mach selber eins :D Naja es ist ja nur für mich allein Gedacht,nicht die ganze Stadt :)

Zinki  03.08.2013, 02:24
@Nessie101

Wie schon gesagt kenne mich da auf dem Gebiet nicht sooo aus aber ich glaub die Regeln sind da ziemlich streng

Zinki  03.08.2013, 02:27
@Zinki

Hab dir mal was gegoogelt ;)

HIER klicken

Hallo,

du darfst das Bild runterladen, verändern und drucken, wie du willst, solange du es nicht für kommerzielle Zwecke benutzt. Uhrheberechte bekommst du dafür aber nicht, egal was du mit dem Bild machst, denn die liegen ja schon woanders.

user547957  03.08.2013, 10:56

Das gilt nur, solange du das Bild ausschließlich privat nutzt. Auch Veröffentlichungen ohne kommerziellen Hintergrund bedürfen einer Erlaubnis des Urhebers.

Ob bzw. unter welchen Bedingungen das öffnetliche Tragen des T-Shirts eine Veröffentlichung im Sinne des UrhG darstellt, ist sicherlich eine interessante Frage. Und auch darüber, ob das Tragen des T-Shirts bei der Arbeit, z.B. Verkaufstätigkeiten, eine kommerzielle Verwertung des Bildes bedeutet, lässt sich sicherlich ausgiebig prozessieren.

Nessie101 
Fragesteller
 03.08.2013, 12:16
@user547957

Danke! :D Noch eine kleine Frage...wird man im Falle eines Urheberrechtssverstoßes zuerst nur "ermahnt" ? Oder gelangt man sofort in Schwierigkeiten? Also könnte die Webseite mir z.B Vor dem Drucken schon bescheid geben,ob es machbar ist oder nicht....

user547957  03.08.2013, 13:20
@Nessie101

Als Urheber hat man verschiedene Möglichkeiten auf Verstöße zu reagieren, z.B.:

  • dulden
  • Unterlassung fordern per direkten Kontakt (ohne Abmahnkosten)
  • eine Rechnung für die bisherige Nutzung ausstellen
  • Verkauf einer Lizenz
  • kostenpflichtige Abmahnung
  • Strafanzeige

Die Strafanzeige ist sehr selten, alles andere ist üblich. Bei einem einmaligen T-Shirt-Druck ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass gar nichts passiert, weil
- es den Urheber nicht stört
- er gar nicht erst davon erfährt
- es möglicherweise legal ist
- der Urheber nicht weiß, ob es legal ist.
- ...

Aber sicher ist das natürlich nicht. Es ist grundsätzlich besser, das Urheberrecht zu respektieren, z.B. durch ein selbst gemachtes Foto. Oder du fragst um Erlaubnis. Oftmals ist es gar nicht so schwer, die zu bekommen. Eventuell schickt der Urheber des Fotos dir noch eine Unterschrift, seine URL oder was immer er als Urheberkennzeichnung drauf haben will.

Übrigens: Wenn du die Erlaubnis hast, ein Foto zu bearbeiten, dann hast du ggf. das Urheberrecht auf die Bearbeitung.

user547957  03.08.2013, 13:24
@user547957

PS: Den T-Shirt-Drucker zu befragen, ist sicherlich sinnvoll. Möglichst per Email, damit die Antwort dokumentiert ist. Er wird sich sicherlich besser damit auskennen. Möglicherweise kann er dir aber auch nur ungefähre Hinweise geben, insbesondere wenn die rechtslage unklar ist.

Ich kenne Berichte, wonach sich namhafte T-Shirt-Bedrucker im Internet weigern, Hemdem mit Werken zu bedrucken, deren Rechte offensichtlich Fremden gehören.

Da nützt es wenig,, wenn man argumentiert, dass es sich bei Baumwolle ja "um einen papierähnlichen Träger handelt", wie Poster GuenterCornett hier als Möglichkeit anführt - nicht zu unrecht, wenn man bedenkt, dass Altkleider zumindest früher einen wesentlichen Bestandteil von Papier ausmachten.

Geht man aber in seinen heimischen Copyshop, wird man selten Bedenken vorfinden, ob Baumwollhemden papierähnliche Träger sind oder nicht ;-).

Mein Tipp: Die Internet-Drucker befüchten Klagen wegen Merchandizing. Immerhin kostet ein FC-Bayern-Hemd beim FC-Bayern ein Heidengeld - ein Shirt vom Drucker aber nur ein Appel und ein Ei.

Gruß aus Berlin, Gerd

PS. Wenn man an fremden Werken herumfummelt, wird deren Verwendung in der Regel (UrhG § 24 greift nur selten) auch nicht legaler als ohne Photoshopperei - eher teurer, siehe UrhG § 23: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html