Darf ich ein Bild aus dem Internet als Poster drucken lassen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Kommt darauf an, was du dem Onlinedienst ggf für Rechte einräumst - also die AGB genau lesen !! es gibt da leider auch ein paar schwarze Schafe darunter ...

So lange das Endprodukt den privaten Bereich nicht verlässt, bestehen da keinerlei Bedenken, das ist durch § 53 Abs 1 UrhG gedeckt - nur ob es ggf Ecken mit einem Onlinedienst gibt bin ich mir nicht sicher, kommt auf die AGB an... wenn du es beim Discounter oder Drogerie im Laden in Auftrag gibts sehe ich da keine Probleme.

Es kommt darauf an, wie man diesen Satz aus dem 53er auslegt

Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.

Ich bin mir nicht sicher, ob bspw Acryl noch als papierähnlich anzusehen ist ... Leinwand hingegen ist wieder okey ..

dankeschön =) ja ich denke ich möchte es auf leinwand oder dann eben poster und einrahmen =) jetzt bin ich schon mal beruhigt. und ja es ist nur für privaten gebrauch, also nur für meine wohnung :)

dankeschön =) ja ich denke ich möchte es auf leinwand oder dann eben poster und einrahmen =) jetzt bin ich schon mal beruhigt. und ja es ist nur für privaten gebrauch, also nur für meine wohnung :)

Du darfst diese Sachen für den Privatgebrauch zu Hause drucken.

fur eigengebrauch nicht schlimm :p