Girokonto mit Dispo und ALG2?
Halli Hallo,
ich habe dringende Fragen.
Ich arbeite Vollzeit und meine Lebensgefährtin ist Hausfrau und bezieht ALG2. Wir haben noch ein Girokonto zusammen. Zwar beziehe ich kein ALG2, weil ich vollzeit arbeite, aber ich bin trotzdem mit in der Lebensgemeinschaft.
Jedes Mal wenn ein neue Antrag für ALG2 bevorsteht, dann müssen wir immer u. a. die letzten 3 Monate Kontoauszüge beilegen. Dort steht alles finanzielle drauf. Zb. Mein Lohn, Kindergeld und ALG2 usw... Kein Problem bisher.
Jetzt habe ich mich bei einer anderen Bank umgeschaut wo das Girokonto keine Gebühr kostet, wenn man ein Mindesteinkommen hat. Habe ich alles fertig gemacht. Sogar mit Dispo.
Vorhin hatte ich ein Kontoauszug gemacht und auf dem Auszug steht sogar das Dispolimit mit drauf. Ich hatte vor, dass meine Lebensgefährtin auch zu meiner Bank wechselt und wir dort ein neues gemeinsames Konto führen.
Jetzt ist die Frage: - Kontoauszüge des neuen Girokontos werden spätestens beim nächsten Antrag für das JobCenter beigelegt. Dort steht leider das Limit (Ein Betrag) des Dispos drauf. Macht da das JobCenter Ärger? Wird das angerechnet?
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Wenn wir doch 2 getrennte Konten führen und ich das JobCenter mit meinem neuen Girokonto nicht melde. Wenn ich jedes Mal mein Gehalt vom neuen Girokonto auf das Konto meiner Lebensgefährtin überweise, damit das JobCenter auch sieht, dass regelmäßig Geld reinkommt. Aber die würden es so oder so durch meine Abrechnungen herausfinden, weil in meine Abrechnungen meine Kontonummer steht. Also wahrscheinlich keine gute Idee?
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Oder wäre es das Einfachste, den Dispo ganz rauszunehmen damit es garnicht mehr auf dem Auszug steht?
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Sollte ich oder kann ich sowas bei der Bank offen über dieses Thema reden? Vielleicht können die mir besser helfen ohne, dass das JobCenter nichts mitbekommt oder anrechnet.
Hoffe ihr könnt mir helfen!
Auf eine Rückmeldung freue ich mich sehr!
7 Antworten
Das JC macht dir kein Problem. Schließlich ist ja der Dispo ein Minus-Konto....also Schulden sozusagen. Das du z.B. 5000€ überziehen darfst bedeutet ja nicht das du 5000€ Guthaben hast.
deine lebensgefährtin ist nicht hausfrau, sondern langzeitarbeitslos. deine hausfrau kann sie spielen, wenn du es dir leisten kannst sie in ihrem nichtstun zu unterhalten. bis dato liegt sie einfach gemütlich in der sozialen hängematte.
du kannst gerne ein konto auf deinen namen eröffnen. das ist dem jobcenter unaufgefordert mitzuteilen und vorzulegen.
dem jobcenter ist dein dispo völlig egal. warum versuchst du hier so einen zauber um nichts zu veranstalten?
Ob Du einen Dispo hast oder nicht ist für das JC absolut irrelevant.
Du wirst auch weiterhin als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft Dein Einkommen nachweisen müssen. Das JC darf verlangen Deine Kontoauszüge zu sehen, aber Du brauchst keine Kopien zulassen. Und Du kannst auch z.B. den Eintrag des möglichen Dispos auf der letzten Seite des Kontoauszuges schwärzen, weil das das JC nun einmal nichts angeht. Auch persönliche Ausgaben / Lastschriften auf dem Auszug gehen das JC nichts an.
1. Du bist verpflichtetet als Mitglied der Bedarfgemeinschaft sämtliche Änderungen in den Verhältnissen unverzüglich anzuzeigen - auch die Auszüge der anderen Bank sind vorzulegen
2. niemand kann Dich zwingen den Dispo in Anspruch zu nehmen durch die bloße einräumung eines Dispo fließt auch nichts zu ... er hat auf die Leistungen also keinerlei Auswirkung
Das Jobcenter interessiert sich 0 für den Dispokredit.
Ansonsten ist mir nicht ganz klar, warum man nicht zwei getrennte und ein gemeinsames Konto macht. So mache ich das seit 10 Jahren mit meiner Frau und das klappt problemlos.