Girokonto mit Dispo und ALG2?

7 Antworten

Das JC macht dir kein Problem. Schließlich ist ja der Dispo ein Minus-Konto....also Schulden sozusagen. Das du z.B. 5000€ überziehen darfst bedeutet ja nicht das du 5000€ Guthaben hast.

deine lebensgefährtin ist nicht hausfrau, sondern langzeitarbeitslos. deine hausfrau kann sie spielen, wenn du es dir leisten kannst sie in ihrem nichtstun zu unterhalten. bis dato liegt sie einfach gemütlich in der sozialen hängematte.

du kannst gerne ein konto auf deinen namen eröffnen. das ist dem jobcenter unaufgefordert mitzuteilen und vorzulegen.

dem jobcenter ist dein dispo völlig egal. warum versuchst du hier so einen zauber um nichts zu veranstalten?

Ob Du einen Dispo hast oder nicht ist für das JC absolut irrelevant.

Du wirst auch weiterhin als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft Dein Einkommen nachweisen müssen. Das JC darf verlangen Deine Kontoauszüge zu sehen, aber Du brauchst keine Kopien zulassen. Und Du kannst auch z.B. den Eintrag des möglichen Dispos auf der letzten Seite des Kontoauszuges schwärzen, weil das das JC nun einmal nichts angeht. Auch persönliche Ausgaben / Lastschriften auf dem Auszug gehen das JC nichts an.

1. Du bist verpflichtetet als Mitglied der Bedarfgemeinschaft sämtliche Änderungen in den Verhältnissen unverzüglich anzuzeigen - auch die Auszüge der anderen Bank sind vorzulegen

2. niemand kann Dich zwingen den Dispo in Anspruch zu nehmen durch die bloße einräumung eines Dispo fließt auch nichts zu ... er hat auf die Leistungen also keinerlei Auswirkung

Das Jobcenter interessiert sich 0 für den Dispokredit.

Ansonsten ist mir nicht ganz klar, warum man nicht zwei getrennte und ein gemeinsames Konto macht. So mache ich das seit 10 Jahren mit meiner Frau und das klappt problemlos.