Jobcenter hat ALGII auf falsches Konto überwiesen. Und nu?
Hallo. Ich beziehe ALG2. Dies ging bisher immer auf mein Girokonto bei der Postbank. Dieses Konto ist allerdings über den Disporahmen hinaus überzogen, so dass ich auf Anraten des Jobcenters ein Girokonto bei einer anderen Bank einrichtete, auf das nur das ALG2 fließt. Diese neue Bankverbindung habe ich dem Jobcenter am 12.09. per Email mitgeteilt, aber am 28.09. haben die doch wieder auf die Postbank überwiesen und nun kann ich nicht auf das Geld zugreifen. Ich habe nun die Postbank angeschrieben, sie mögen bitte den Betrag auf das Konto transferieren, da es sich hier um Sozialleistungen handelt. Kann das Jobcenter von sich aus evtl. etwas unternehmen und die Überweisung zurückholen ? Die argumentieren: "Hm, vielleicht ist die Email untergegangen. Dann kann man nix machen. Wir können Ihnen höchstens ein Darlehen geben"...Danke für Ideen. Lg, Markus
3 Antworten
eine ergänzung noch zum beitrag von indiva..
es ist richtig das sozialleistungen nicht mehr geschützt sind wie es bis ende 2011 der fall war..
für leute die eine pfändung haben kann also nur noch das P-Konto helfen.
Wäre für dich aber irrelevant weil auch auf einem p Konto nur über Guthaben verfügt werden kann. Solange das Konto im Soll ist gäbe es also keinen Cent.
der Tipp vom Job Center ist wenig serös.. neues kOnto eröffnen weil das erste gnadenlos überzogen ist?
Wem soll das was bringen? Hier wird das problem doch nur verschoben.
Die erste Bank dürfte innerhalb kürzetster zeit ein Mahnverfahren einleiten wenn bei überzogenem Dispo kein Geld mehr auf dem Konto eingeht.
Sprich der Ärger wächst.. Sinnvoller wäre es sicher das offene Gespräch mit dem Bankberater zu suchen und einen realistschn Weg aus den Schulden zu finden und einzuhalten wa bei ALG II bezug sicher nur in minischfritten geht.. gäbe esmit dem bankberater keine lösung dann auf zum schuldenberater...
Hier liegt die Lösung des problmes nicht in einem zweiten konto.
Nein, das Geld ist weg und wird für den Ausgleich deines Postbank Kontos verwendet. Das mit dem Darlehen würde ich annehmen, du brauchst doch Geld zum leben.
Wie ich es sehe ist das Geld weg, man sollte sich auch angewöhnen wichtige Sachen mit dem Amt nur schriftlich mit Eingangsbestätigung zu machen, eine Mail zählt vor Gericht nicht. Das mit den Sozialleistungen gibt es meines Wissens seit dem P-Konto nciht mehr, werde mich da versuchen gleich mal schlau zu machen. Aber dann musst du wohldas Darlehen nutzen.
"Seit dem 01.01.2012 sind auf Ihrem Konto eingehende Sozialleistungen nicht mehr automatisch geschützt. Sie können diesen Schutz allerdings ohne Probleme durch die Umwandlung Ihres Kontos in ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) erreichen." (quelle: http://www.meine-schulden.de/ratgeber/sozialleistungen)