Im Dispo, trotzdem ALG2?

5 Antworten

NEIN,hat es nicht !

Es sei denn du hattest ab dem Monat vor der Antragstellung gerechnet rückwirkend für 3 - 6 Monate noch mehr Vermögen auf deinem Konto / Sparbuch usw.wie dir nach dem SGB - ll als sogenanntes Schonvermögen zugestanden hätten.

Dann könnte man vermuten das du dich mit Absicht bedürftig gemacht hast und dann wäre es auch möglich Kontoauszüge aus einem längeren Zeitraum zur Einsicht von dir zu verlangen.

In der Regel werden diese nur für 3 - 6 Monate verlangt.

ob du einen dispo hast oder im dispo bist, spielt für das jc keine rolle. reich die kontoauszüge in kopie ein. wichtig sind die auszüge über vermögen von dir und dem kind. dessen grenzen solltest du nicht überschreiten.

Bezüglich Antrag auf ALG II will die Behörde von Dir nur wissen, welche Kontobewegungen die letzten 3 oder 6 Monate auf Deinem Konto erfolgten und welche etwaigen Vermögenswerte Du eventuell von Relevanz für Deinen Hauptantrag noch zur Verfügung hättest.

Ein Kreditrahmen oder gar Minus auf einemüberziehbaren Konto interessiert die Behörde dabei erst mal nicht. ( auch private Schulden durch ein überzogenes Konto primär nicht )

Je nach hauseigenen AGBs für Dein Konto könnte Dir allerdings Deine Bank Probleme bereiten, wenn Dein Girokonto mit eingeräumten Dispo an gewisse Vorgaben geknüft ist.

Dem Jobcenter selbst ist es ansonsten erst mal soweit egal, wie die aktuelle Kontoverbindung noch besteht und unabhängig Deiner selbst verursachten Kosten für eine aktuelle Kontoüberziehung ( sofern überhaupt momentan vorliegend )

Eventuell könnte das JC wegen eines überziehungsfähigen Kontos aber ein paar mehr Fragen stellen, wenn DU von dort etwaig ein Darlehen z.B. für Neuanschaffung nötiger Gegenstände rund um das Kind ( Wickeltisch, Bettchen, Kleidung , erhöhter Bedarf für Nahrung / Windeln ) stellst.

Hier geht es aber nur um " etwaige Rückfragen " und nicht um totale Verweigerung seitens des Amtes.... ;-)

Kann ich mir nicht vorstellen, kritisch würde es eher, wenn du zu viel auf dem Konto hast, denn dann bist du ja nicht mehr bedürftig, sondern könntest dein Erspartes ausgeben :)

Nein, dein Disposition spielt dabei keine Rolle..