Jobcenter und Sparkasse, was darf der Jobcenter?

7 Antworten

Die Bank darf zB dem Jobcenter sagen,ob regelmäßig Geldeingänge auf betreffenden Konto gehen.Bei Verdachtsmomenten können die wirklich einen Kontenabgleich vornehmen.Solche Verdächtige Situationen können eben auch durch die eingereichten Kontoauszüge entstehen.

Du bist verpflichtet deinen Kontoauszug bei jedem neuen Antrag vorzulegen. Tust du das nicht, wird dein Antrag nicht weiter bearbeitet.

Erst wenn ein Verdacht aufkommt, dass du noch weitere Konten hast, wird ein Datenabgleich durchgeführt.

Die Auszüge sind nur vorzulegen, wenn ich einen neuen Antrag stellen ? Ich mache einen neuen Weiterbewilligungsantrag jede 6 Monate und der Jobcenter hat mich noch nicht aufgefordert, die Kontoauszüge vorzulegen !  Warum haben sie nicht ?

@Kitamaro

Das steht bereits im Antrag, dass du den Auszug der letzten 3 Monate vorlegen musst.

Wer öffentliche Gelder in Anspruch nimmt, muss sich an die regeln halten. Sonst gibt es eben kein Geld

Falls der Jobcenter fordert mich auf Auszüge einzureichen. Kann ich sagen, ich will die Leistung von ihnen nicht mehr und sie verlassen es oder sie werden auf jeden Fall nach den Auszüge gehen ?

@Kitamaro

Wenn du in deinen Kontoauszügen Beträge hast, die du nicht zeigen willst, nützt dir das nichts. Die Berechtigung AlG 2 zu beziehen kann natürlich auch später noch überprüft werden.

Dann müsstest du das zu Unrecht bezogene Geld erstatten und hättest mit einer Betrugsanzeige zu rechnen.

Weil es einfacher ist den Kontoinhaber nach den Kontoauszügen zu fragen als die Bank. 

Eine Anfrage bei der Bank muß mehrere Sicherheitshürden nehmen, bevor man eine Antwort bekommt. Deswegen wird das nur gemacht wenn Verdacht auf Verschleierung besteht(nicht alle Konten angegeben, Kontoauszüge gefälscht...)

Das Jobcenter will die Kontoauszüge der letzten 3 Monate und die dürfen alles, denn du könntest ja mehrere Konten haben.

Kann der Jobcenter einfach mit meiner Bank in Kontakt kommen und alle Informationen bekommen ? Ohne meine Zustimmung ?

@Kitamaro

Wenn du Leistungen vom Amt haben willst, dann ja. Verweigerst du deine Zustimmung kannst du auch keine Leistungen vom Amt erwarten. 

Das Jobcenter fordert die Konto-Auszüge an, weil es sie nicht einfach so ohne Begründung von einer Bank oder Sparkasse erhalten darf.