Alg2 wiederbewilligungsantrag ohne Kontoauszüge?

2 Antworten

Also grundsätzlich ist es so, dass das JC die Kontoauszüge anfordern kann. Dies aber eine Ermessenssache ist. Viele JC verlangen nur Stichprobenartig und andere gar keine Kontoauszüge. Aber egal wie. Die Kontoauszüge müssen dann aber im Rahmen der Mitwirkungspflicht angefordert werden. Was bei dir ja wohl nicht passiert ist. Dann kommt noch dazu, dass sollte das JC keinen absoluten Verdacht haben das JC nach der Grundlage: "Erst Leisten, dann Prüfen" über deinen Antrag zu entscheiden hat. Sprich das JC muss mindestens vorläufig über deinen Antrag entscheiden.Sollte das JC dies nicht von sich aus machen, dann muss dies von dir beantragt werden. Nach deiner Schilderung gehe ich davon aus, dass dein JC aber generelltvon dem Wort "Recht" nicht viel hält. Ich würde deshalb auch gleich in die Vollen gehen und folgendes Schreiben zusätzlich mit deiner Anschrift und BG-Nr etc. ausdrucken und vor Ort den Antrag vorlegen und eine sofortige Entscheidung erwarten.

*Am (Datum) habe ich bei Ihnen einen Weiterbewilligungsantrag auf Leistungen nach dem SGB II gestellt. Weder sind bis dato, schriftlich, ergänzende Unterlagen angefordert worden noch wurde über meinen Antrag entschieden.

Aufgrund der vorliegenden Unterlagen dürfte bekannt sein, dass ich weder über Einkommen noch verwertbares Vermögen verfüge. Nach Antragstellung sind sie somit gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 2 SGB II verpflichtet meinen Lebensunterhalt zu sichern. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 4 SGB II sind noch dazu die Leistungen im Voraus zu erbringen.

Hiermit beantrage ich, über mein ALG II gemäß § 40 Abs. 2 Nr. 1 SGB II i.V.m. § 328 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 SGB III sofort vorläufig zu entscheiden und das mir zustehende ALG II zum 01.02.2015 auszuzahlen. Da eine Auszahlung auf dem Bankweg nicht mehr pünktlich erfolgen kann, verlange ich die Auszahlung in bar.

Sollten im Rahmen meines Weiterbewilligungsantrages noch Unterlagen etc. benötigt werden, sind diese gesondert im Rahmen dessen Bearbeitung anzufordern.

Bei Ablehnung werde ichumgehend beim zuständigen Sozialgericht einstweiligen Rechtschutz beantragen und behalten uns Strafanzeige und -antrag wegen § 263 StGB Betruges (wegen rechtswidriger Verweigerung zustehender Leistungen), wegen § 223 StGB Körperverletzung und § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB gefährlicher Körperverletzung (Schädigung der Gesundheit mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung durch Verweigerung lebensnotwendiger Leistungen) sowie gegen den zuständigen Sachbearbeiter wegen § 339 StGB Rechtsbeugung und § 340 StGB Körperverletzung im Amt ausdrücklich vor.*

Du kannst aber auch mal versuchen vielleicht beim Onlinebanking Rückwirkend vielleicht dementsprechend Umsätze anzeigen zu lassen und auszudrucken. Bei meiner Bank ist das 6 Monate lang möglich. Egal was du machst. Freundlich sein ist angesagt. Auch wenn es schwer fällt. Solltest du Morgen aufgrund der Arbeit nicht hinkommen können, dann solltest du des einwerfen und zusätzlich per Fax hinschicken und dann einfach vorstellig werden, wenn die Öffnungszeiten für Berufstätige sind.

Eines noch. Du musst dringend darauf achten, dass dir dein neuer Arbeitgeber weder hier im Januar noch im Februar irgendein Gehalt auszahlt. Entscheidend ist hier der Geldeingang. Sprich erhälst du deinen Lohn für Januar im Februar, dann wird dieser auf dein ALG2 vom Februar angerechnet. Erhälst du den Lohn erst im März dann nicht mehr und du musst keine Leistungen von Februar zurückzahlen. Ich halte den Antrag auf vorläufige Leistung für die schnellste Möglichkeit an dein Geld zu kommen. Natürlich war e snicht so gut, dass du den Antrag erst vor zwei Wochen gestellt hast. Den Zirkus hättest du aber so oder so gehabt.

Wenn du deinen Weiterbewilligungsantrag schon abgegeben hast und nicht schriftlich zur Mitwirkung aufgefordert wurdest,mit darin enthaltener Rechtsmittelbelehrung und der Ankündigung der Leistungseinstellung bzw.Weiterbewilligung,solltest du die Kontoauszüge nicht innerhalb einer genannten Frist vorlegen,dann muss dies erst erfolgen !

Da die Zahlung aber normalerweise schon angewiesen sein müsste,solltest du diese ggf.auch ohne Kontoauszüge bekommen. Aber wenn du sicher gehen möchtest,dann würde ich noch einmal persönlich vorsprechen und deine Situation erklären.

Dann biete halt an,dass du diese benötigten Kontoauszüge nachreichen wirst,sobald du deine Leistung noch mal bekommen hast und du dir die Erstellung der Auszüge bei der Bank leisten kannst.

Nur mal so zur INFO - Kontoauszüge bewahrt man über Monat ggf.Jahre auf,man kann nie wissen ob man sie noch benötigt oder nicht,da gibt es auch gesetzliche Vorgaben bzw.zumindest Empfehlungen wie lange so etwas aufbewahrt werden muss oder sollte,denke ich zumindest.