Konto des Verstorbenen

4 Antworten

Grundsätzlich reicht eine Vorsorgevollmacht aus, so fern eine Wirkung auch nach dem Ableben, vereinbart worden ist. Mit dieser lassen sich alle Arten von Konten auflösen.

Einige Banken bekommen den Hals halt nicht voll genug und verlangen Horrorkosten für Sonderleistungen. Und das ist eindeutig Sittenwidrig und erfüllt den Tatbestand des Wuchers!

Ich selbst habe in dieser Branche gearbeitet und kann folgendes hierzu berichten:

Banken wickeln diese Abfragen nicht mit dem eigenen Mitarbeiterstamm ab. In der Regel werden solchen Dienstleistungen von externen Mitarbeitern durchgeführt; man spricht hier von Outsourcing. Diese Dienstleiter arbeiten in der Regel mit verschiedenen Banken zusammen.

Bei diesen Dienstleistern, existiert dann eine Anbindung zu den Datenbanken der Bank, in Form eines PC. Dort sitzt dann in Regel ein Mitarbeiter, der weit unter den Gehalt eines Bankangestellten bezahlt wird oder schlicht und ergreifend eine unterbezahlte Zeitarbeitskraft.

Kommen wir mal zu den Zeitaufwand und den damit verbundenen Kosten. In aller Regel werden solche Anfragen in eine Abfragemaske der entsprechenden Software eingegeben. Dann erfolgen der Ausdruck und der Versand. Dieser Vorgang ist meist in Minuten erledigt und rechtfertigt die hohen nicht!!!

Eine Klage gegen die Bank könnte hier Rechtssicherheit schaffen.

Wer auf eine Regelung seitens der Politik hofft, kann diese Hoffnung aufgegeben. Ich sage hierzu nur: „Die Hand die einen füttert schlägt man nicht!“

Die Kontoauszüge wurde ja zugeschickt. Dazu ist die Bank schon gesetzlich verpflicht. Zweitauszüge kosten nun mal. 5€ ist sehr wenig.

Vielleicht stellt die Bank die letzten Umsätze von 90 Tagen ja kostenfrei zur Verfügung. Das sind dann zwar keine Auszüge aber ja die Umsätze.

Auflösen geht nur mit Erbschein. Sparkonto könnt ihr ja bis auf 1€ auszahlen lassen.  

Ohne Erbschein dürfen sie das Konto auch nicht auflösen. Und Kontoauszugskopien kosten nunmal.

Robert1954 
Fragesteller
 30.03.2015, 21:19

Erbschein ist vorhanden. Laut Bank wurden die Kontoauszüge verschickt? Die Kontoauszüge müßten im Sterbefall kostenlos sein-

michi57319  30.03.2015, 21:39
@Robert1954

Zweitschriften sind nie kostenfrei. Egal, in welchem Fall.

Die bank hat das recht diese gebühren zu verrechnen. Und ohne erbauszug dürfen sie kein konto auflösen.