ALG2 - Darf das JobCenter mit der Hausbank Kontakt aufnehmen?

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Sie glauben wohl

Nein, sie glauben überhaupt nichts. Es ist eine vollkommen legitime Routineanfrage und dient lediglich der Bestätigung der bereits freiwillig gemachten Auskünfte. In der Regel ist das vollkommen unproblematisch und Deine Nachbarin sollte sich darüber auch keine weiteren Sorgen machen. Das Verfahren stellt lediglich sicher, daß nur tatsächlich Berechtige in den (leider oftmals nicht befriedigenden) Genuß von Leistungen kommen, da nur auf diese Weise Leistungsmißbrauch aufgedeckt werden kann. Und das ist nun einmal notwendig, um unberechtigten Leistungsbezug aufzudecken, damit die zur Verfügung stehenden Gelder auch tatsächlich nur Berechtigten ausgezahlt werden und nicht in undurchsichtigen Kanälen versickern und Unberechtigte sich daran bereichern. Es ist überaus bedauerlich, daß zahlreiche Menschen auf den Bezug von ALG2 angewiesen sind - es ist aber absolut nicht hinnehmbar, wenn jemand ALG2 bekäme, obwohl es ihm nicht zusteht.

OK, danke, gebe ich weiter.

Wäre mir neu, dass eine Bank da überhaupt Auskunft an ein Jobcenter geben würde, solange keine Unterschrift des Kunden vorliegt. Was jedoch gemacht wird ist der Datenabgleich mit anderen Ämtern, hier besonders mit den Finanzämtern.

Es gibt das Bankgeheimnis. Nur der/die Kontoinhaber/innen sind befugt,sich Auskunft darüber zu holen,es sei denn jemand wird schriftlich dazu bevollmächtigt. Wenn die Arge Auskünfte von der Bank,oder anderen Geldinstituten,erteilt bekommt,verstösst das gegen das Datenschutzgesetz! Auch jemanden überhaupt so zu behandeln,nur weil dieser Mensch in deren Augen unglaubwürdig ist,grenzt an Menschenrechtsverletzungen! Sich auf jeden Fall dafür einsetzen,und derart Machthaber zur Rechenschaft ziehen,sollte sich jemand von der Arge so asozial verhalten! <3 Grüße

ja das dürfen sie! Du bist arbeitslos und somit auch rechtlos!

Als "rechtlos" würde ich den Zustand nicht bezeichnen, sondern eher als "mit zusätzlichen Pflichten belastet". Wer ALG2 bezieht, hat die Pflicht, sein Recht auf ALG2 nachzuweisen - und er hat das Recht, darauf zu vertrauen, daß nur Diejenigen ALG2 erhalten, die diese Pflicht genauso gewissenhaft wie er selbst erfüllen.

@susi162 - "arbeitslos und somit rechtlos" ist dann aber schon sehr übertrieben.

@oldman54

Zumal in der Fragestellung gar nicht erwähnt wurde, ob die Dame erwerbstätig ist oder nicht...da ist nur von Jobcenter und ALG2-Bezug die Rede. Ein Drittel der ALG2- Bezieher sind Berufstätige, viele davon in Vollzeit arbeitend. Dass ALG2 und Arbeitslosigkeit nicht Dasselbe ist, müsste sich nach mittlerweile fast 9 Jahren doch so langsam mal 'rumgesprochen haben.

Ja, das ist berechtigt. Wenn sie von einem Konto die letzten drei Monate nachweist und auf nem anderen die Millionen gebunkert hat, ist das doch ziemlich ungerecht oder? Daher wird grundsätzlich nachgefragt. Das hat nichts mit ihr zu tun.

Na dann gebe ich ihr das mal so weiter. Vielleicht gibt sie mir dann ja von der Mio auch etwas ab.

@oldman54

Hey, ich will dann auch was! ;-)

@User2421

Ich komme vielleicht darauf zurück ;-))