Privathaftpflicht - Schäden unter Geschwistern?

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du müsstest im vertrag nachsehen, ob die regulierung nur bei verwandten ersten grades oder auch bei verwandten zweiten grades ausgschlossen wird.

irgendwo gibts immer einen text für den haftungsausschluss.

verwandte ersten grades sind NUR deine eltern und deine kinder.

grosseltern, tante, onkel und geschwister sind verwandte zweiten grades. geschwister sind über deine eltern mit dir verwandt. da die eltern noch dazwischen sind, ergibt sich daraus die verwandtschaft zweiten grades.

ich weiss wohl, dass die haftung zwischen verwandten ersten grades meist ganz ausgeschlossen ist (haftpflicht, auto, hausrat...). bei verwandten zweiten grades gibt es häufig einschränkungen.

da muss man das kleingedruckte im vertrag lesen oder vor abschluss der versicherung den vertreter ausdrücklich nach fragen.

Schäden unter Verwandten vom Versicherungsschutz auszuschließen, war in grauer Vorzeit noch üblich ("Verwandtenklausel") - von diesen prähistorischen Verträgen dürfte es inzwischen nicht mehr viele geben. Die Frage nach der Verwandtschaft dürfte hier also keine Rolle spielen. Ausgeschlossen bleiben aber in den meisten Verträgen Ansprüche aus Schäden, die sich mitversicherte Personen gegenseitig zufügen - und so schein der Fall bei Euch zu liegen, denn Du schreibst von "gemeinsam bei einer Versicherung versichert". Wenn das "gemeinsam" meint, dass Ihr durch denselben Vertrag verssichert seid, greift der beschriebene Ausschluss.

... frage einfach Euren Berater, für den ist das doch Alltag. Der sollte auch wissen, ab wann eine eigene PH (für N.U. PHV) für so rd. 40 EUR/Jahr nötig ist.

Wenn die Kinder noch nicht verheiratet sind, sind sie in der gemeinsamen Privathaftpflicht versichert.

Wenn ein Kind jedoch verheiratet ist und mit der Ehefrau zusammenlebt, muss eine eigen Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Bei manchen Versicherungsgesellschaften gelten in der PH für den Versicherungsschutz Altersgrenzen (z.B. maximales Alter 25 Jahre) oder der Auszubildende oder Student muss im Haushalt der Eltern gemeldet sein) Nicht nur beim RS.

Wenn die Kinder in einem Vertrag versichert sind, sind sie alle versicherte Person.

Bei einem Schadenfall untereinander fehlt es aus Sicht der Versicherung an einem geschädigten Dritten, ergo Eigenschaden, ergo keine Deckung.