Trennung - Unterhalt bei variablem Einkommen

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Während des Trennungsjahres, welches auch im selben Haus - "getrennt von Tisch und Bett" -erfolgen kann, hat die Frau ggf. Anspruch auf Trennungsunterhalt für sich selbst, falls Du ihr über den Kindesunterhalt hinaus überhaupt noch "leistungsfähig" bist.

Voraussetzung ist, dass ihr tatsächlich getrennt "wirtschaftet".

Während des Trennungsjahres muss die Frau keinen Job annehmen..., der Trennungsunterhalt soll dem Ehepartner mit dem geringeren Einkommen während einer "Übergangsfrist" helfen, sich auf die ggf. neue finanzielle Situation nach der Scheidung einzustellen....
Sollte allerdings eines der Kinder bei Dir verbleiben, so wäre auch die Frau unterhaltspflichtig für ein Kind... und es träfe eine "erhöhte Erwerbsobliegenheit" für sie zu - sie müsste arbeiten, um wenigstens den Mindestunterhalt leisten zu können.

Vorrang vor dem Trennungsunterhalt hat aber in jedem Fall der Kindesunterhalt. Dieser orientiert sich an der "Düsseldorfer Tabelle" und ist abhängig vom Alter der Kinder und der Höhe Deines bereinigten Nettoeinkommens.
(Vom Tabellenbetrag ist dann jeweils das hälftige Kindergeld anzurechnen bzw. abzuziehen, da es beiden Elternteilen je zur Hälfte zusteht....).
Der danach zu zahlende Mindestunterhalt für die Kinder läge bei 12 Jahre = 334 Euro (426-92), 10 Jahre = 227 Euro (364-92), 4 Jahre = 222 Euro (317-95).

Der Trennungsunterhalt für die Frau liegt bei 3/7 der Differenz Eurer beiden bereinigten Einkommen.
Da Du der Frau gegenüber einen Selbstbehalt von 1100 Euro hast, musst Du aber maximal nur so viel zahlen, dass Dir nach Abzug des Kindesunterhaltes und danach des Trennungsunterhaltes noch 1100 Euro verbleiben - auch wenn ihr eigentlich mehr Trennungsunterhalt zustehen würde nach der 3/7-Rechnung....

Zu 1. Wenn es sich wesentlich ändert, wird der Unterhalt angepasst. Da gibt es feste Prozentsätze. Zu 2. Ich glaube ab 8 Jahre Kind muss sie halbtags arbeiten Zu 3. Nein, Du bekommst das Kindergeld