Handy auf der Arbeit kaputt gegangen, bin ich versichert?
Guten Tag,
Mein Handy ist vor 2 auf der Arbeit hinunter gefallen und hat nun einige Sprünge auf dem Display.
Ich arbeite als Kinder Betreuer in einer Kita. Mir ist ein Kind von hinten auf den Rücken gesprungen, wodurch mein Handy auf den Boden gefallen und das Display kaputt gegangen ist.
Bin gegen die Reparaturkosten durch diesen Arbeitsunfall versichert oder muss ich dafür selbst aufkommen?
mfg~
11 Antworten
Das war kein Arbeitsunfall.
Wenn dann käme hier die Haftpflichtversicherung auf, über die das Kind, das dich angesprungen hat, auf.
Aber: wenn ich Kita lese, dann gehe ich von Kinder unter 7 Jahren aus. Die sind deliktunfähig. Eine Haftpflichtversicherung kommt da nur dafür auf, wenn das explizit versichert ist.
Du musst deine Forderung an die Eltern des Kindes richten. Alles weitere macht dann deren Haftpflichtversicherung.
Möglich, dass der Träger der Kita zusätzlich etwas abgeschlossen hat. Da solltest du evtl. auch mal nachfragen.
Um die Situation nochmal Präziser darzustellen:
Ich war mit einer Gruppe Kindern im Alter von 7-14 Jahren auf einer Art Klassenfahrt.
Und mir ist ein 10 Jahre altes Kind hinten raufgesprungen
Uns stand unser Handy frei und zur jeder Zeit zurverfügung und ich wurde zuvor gebeten eine Wanderroute bei Google Maps herauszusuchen
Handy auf der Arbeit kaputt gegangen, bin ich versichert?
LOL... was hat das eine mit dem anderen zu Tun? Klar bist Du versichert wenn Du auf der Arbeit bist und Dir passiert da ein Unfall.... Sowas ist ein Arbeitsunfall. Der betrifft aber nur Personenschäden und keine Sachschäden.
Zunächst mal, hier handelt es sich nicht um einen Arbeitsunfall, Dein Rücken ist ja heil geblieben. Auch bist Du in dem Fall Aufsichtsperson gewesen und für das Verhalten der Kinder verantwortlich. Sofern hier kein Delikt durch das Kind begagenen wurde, was wiederum erst nach vollendung des 6. Lj des Kindes überhaupt möglich wäre und wenn dann nicht mal Deine Aufsichtspflicht berühren dürfte, dann wäre das Kind schadensersatzpflichtig. Aber im großen und ganzen dürfte es hier keinen schuldigen geben und damit fällt das ganze unter persönliches Lebensrisiko.
Wurde schon mehrmals geantwortet, daß es kein “Arbeitsunfall“ ist, wenn dann ist das ein Sachschaden und da wäre zu klären, ob der Kiga eine entsprechende Versicherung hat und ob Diese zahlt. Ist auch fraglich, ob die Haftpflichtversicherung der Eltern des kleinen “Rückenspringers“ dafür aufkommen muß.
Wenn ihr die Handys nicbt bei der Arbeit dabei haben MÜSST wird es wohl schwer...
Virlleicht über die Haftpflicht der Eltern des Kindes versuchen!