GEZ Pfändungsankündigung Was tun?

9 Antworten

irgendwo ist natürlich eine Lücke oder ein Loch,

da hilft nur ein Anwalt, weil jetzt dein Widerspruch nicht mehr greift

trotzdem alle Möglichkeiten des Widerspruches nutzen

ansonsten gilt, wenn du dir ehrlicherweise eingestehen mußt, daß du deren nenn`ich jetzt mal Service genutzt hast, ohne zu bezahlen, dann kommst du jetzt nicht mehr ums Bezahlen drum herum

außerdem gilt, wenn du einen Anwalt einschaltest, ihn vorher danach fragen, was er dafür nimmt, sonst rechnet sich das nicht mit dem Anwalt...

dann noch was ganz wichtiges: zum Pfänden braucht der Kläger einen Titel - im Falle des Rundfunks ist das uU der Festsetzungsbescheid, der dir quch mit dem gelben Umschlag zugesandt wird, also du normaler den Empfang quittieren mußt!!! Also check das mal bitte nach, wo du da gepennt hast... >:0



Eine Beitragsrechnung ist Dir mit Sicherheit zugegangen. Ob die dann bei Dir versehentlich ungelesen im Altpapier gelandet ist, ist unklar.

Jedenfalls beruft sich die Einzugsstelle (ehemals GEZ) auf die Beitragsrechnung und droht Dir jetzt eine Pfändung an. Ein Mahnverfahren braucht der Pfändung überhaupt nicht vorausgegangen zu sein, weil ein Beitragsbescheid, dem nicht widersprochen wurde, spätestens nach Ablauf der Widerspruchfrist bestandskräftig ist.

Das ist vergleichbar mit Steuerbescheiden.  Oder auch mit Rechnungen eines Lieferanten: nach Ablauf der vereinbarten oder gesetzlichen Zahlungsfrist befindet man sich in Verzug und der Gläubiger kann ohne ein Mahnverfahren seine Forderungen durch Inkasso, gerichtlichen Mahnbescheid, Klage geltend machen.

Man hat keinen Anspruch auf ein Mahnverfahren, um das noch einmal deutlich zu machen.

Um der Pfändung zu entgehen, bleibt dir jetzt nur die Nachzahlung.

Man kann sich übrigens mit der Einzugsstelle auch auf Ratenzahlungen einigen, wenn der Rückstand sehr hoch ist.

mepeisen  18.10.2017, 16:56

Der Vergleich mit der Lieferantenrechnung hinkt etwas. Denn daraus wird nicht einfach so ein Titel. Aus einem unwidersprochenen Bescheid im Verwaltungsrecht aber durchaus ;-)

Der Rest stimmt natürlich.

GerryDoyle  18.10.2017, 17:01
@mepeisen

Du hast recht; ein Titel wegen einer nicht bezahlten Lieferantenrechung muß natürlich erst einmal "erstritten" werden.

Ich wollte halt auf den Sachverhalt des Verzuges aufmerksam machen, der nach dem Gesetz nicht durch Mahnungen oder "Zahlungserinnerungen" geschönt zu werden braucht.

mepeisen  19.10.2017, 07:48
@GerryDoyle

Ich hoffe du kommst nun nicht mit dem Pauschalsatz "Niemand muss mehr Mahnungen schreiben." Der ist einfach nur absurd und falsch. Der Regelfall schreibt vor, dass man erst ab Mahnung in Verzug gerät. Alles andere sind und bleiben Ausnahmen.

Ein Datum auf Rechnungen ist rechtlich komplett unwirksam. Nur, was im Vertrag steht (oder alternativ im Gesetz), hat Relevanz. Rechnungen gehören nicht zum Vertragswerk.

1. Die GEZ gibt es seit 2013 nicht mehr.

2. Wenn man lange genug den Kopf in den Sand steckt, was du anscheinend getan hast, dann sollte man sich nicht wundern, wenn der Beitragsservice irgendwann das Vollstreckungsverfahren einleitet.

3. Was du jetzt tun kannst, ist einfach: Zahlen.

Hast du deinen Wohnort gewechselt? Rufe dort an, kann doch nicht sein. Du musst zunächst eine Zahlungserinnerung, dann 1. Mahnung etc etc erhalten.

UND SCHRIFTLICH sofort Einspruch erheben.

PatrickLassan  18.10.2017, 07:49

Du musst zunächst eine Zahlungserinnerung, dann 1. Mahnung etc etc erhalten.

Wo soll das stehen? Der Rundfunkbeitrag ist eine öffentlich-rechtliche Forderung.

UND SCHRIFTLICH sofort Einspruch erheben.

Die Vollstreckung des Rundfunkbeitrags erfolgt aufgrund des Beitragsbescheids. Der Fragesteller hätte einen Rechtsbehelf gegen den Beitragsbescheid einlegen müssen.

HaGeVau  18.10.2017, 07:51
@PatrickLassan

?????????????????????????????? 

Hatte eigentlich Dritte nicht um Meinungen gebeten.

AnglerAut  18.10.2017, 07:56
@HaGeVau

Niemand hat um falschen Rat gebeten. Sei dankbar, dass deine falsche Aussage korrigiert wurde.

PatrickLassan  18.10.2017, 08:00
@HaGeVau

Hatte eigentlich Dritte nicht um Meinungen gebeten.

Es geht nicht um Meinungen, sondern um Fakten.

ChrisGeiser86 
Fragesteller
 18.10.2017, 07:59

Ich habe seid 2 Jahren keine betragsbescheid bekommen und auch keine Mahnung darum geht es hier.

PatrickLassan  18.10.2017, 08:02
@ChrisGeiser86

Ich habe seit 2 Jahren keinen betragsbescheid bekommen

Irgendwann hast du mit Sicherheit einen Bescheid bekommen. Ohne bestandskräftigen Beitragsbescheid gäbe es keine Vollstreckung.

HaGeVau  18.10.2017, 08:06
@PatrickLassan Wie gesagt rufe dort an. Dass man von Mahnung spricht kannst du aus dem nachfolgenden Auszug sehen. Irgendetwas ist da schiefgelaufen. Im Internet kannst du auch weitere Info nachlesen. Von Mahnung bis Vollstreckung

Wird auf die Aufforderung weder reagiert noch gezahlt, entsteht ein Zahlungsrückstand. Es folgt eine Mahnung vom Beitragsservice, der für den Rundfunkbeitrag zuständig ist.

Wird weiterhin nicht gezahlt, wird ein Festsetzungsbescheid erstellt und versendet. In diesem werden die rückständigen Rundfunkbeiträge für einen bestimmten Zeitraum und die Säumniszuschläge festgesetzt. Auch enthalten können zusätzliche Kosten sein, beispielsweise aus Rücklastschrift der Bank.

Der Bescheid bildet die Grundlage für die Vollstreckung durch die amtlich zuständige Vollstreckungsbehörde oder den Gerichtsvollzieher. Der Bescheid kann beglichen werden, oder innerhalb eines Monats gegen ihn Widerspruch eingelegt werden.