GEZ unter Eheleuten?

5 Antworten

Nach der gesetzlichen Regelung hätte deine Frau schon mindestens seit 2013 den Rundfunkbeitrag zahlen müssen und sich dafür beim Beitragsservice anmelden müssen. Da hat sie bisher Glück gehabt. Wenn deine Frau sich dementsprechend nun anmelden würde, müsste sie alles nachzahlen.

Da du bisher für deine alte Wohnung den Rundfunkbeitrag gezahlt hast, musst du dich zwingend auf die neue Wohnung beim Beitragsservice ummelden. Dann zahlst du nicht mehr für deine alte, sondern für die neue gemeinsame Wohnung.

Wenn deine Frau die Nachzahlung vermeiden will, tut sie am besten gar nichts. Denn ab dem Einzug von dir und deiner Ummeldung muss sie auch nicht mehr zahlen und muss sich jedenfalls für die gemeinsame Zukunft auch nicht mehr anmelden. Denn es muss ja pro Wohnung nur einmal gezahlt werden und das machst du dann bereits.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Sie wohnt seit 10 Jahren in der Wohing und hat noch nie Rundfunkbeitrag bezahlt. Ich hatte vorher bei meinen Eltern gewohnt und wusste nicht das ich zahlen muss und sie immer schön die Post entsorgt. Die Frage ist aber wenn ich jetzt mein Rückstand aufholen möchte was passiert mit ihr und wir stehen beide im Mietvertrag.

@Mik85

Auf den Mietvertrag kommt es überhaupt nicht an. Wenn du bei deinen Eltern gewohnt hast, werden diese doch wahrscheinlich den Rundfunkbeitrag für die damalige Wohnung entrichtet haben. Das reicht, es muss nur einmal pro Wohnung gezahlt werden. Du hast also gar keinen Rückstand. Wenn du jetzt zu deiner Frau gezogen bist, dann melde dich erstmals dort an mit deinem Einzugstermin. Mehr musst du dann keinesfalls zahlen.

Es spielt keine Rolle, ob es sich um Eheleute oder eine Wohngemeinschaft handelt. Prinzipiell ist nur einmal pro Wohnung zu bezahlen.

Es ist okay, wenn du die Gebühr bezahlst. Aber du musst dirch zwingend beim Beitragsservice ummelden. Ansonsten zahlst du weiterhin für deine bisherige Wohnung und nicht für eure gemeinsame Wohnung.

Deine Frau muss sich auch beim Beitragsservice anmelden, lässt sich aber dann unter Angabe deiner Beitragsnummer befreien, da man wie oben gesagt nur einmal pro Wohnung zahlen muss.

Es kann durchaus passieren, dass der Beitragsservice rückwirkend ab 1.1.2016 noch die Gebühren fordern wird, die deine Frau schuldig geblieben ist. Das kann aber auch ohne deiner Anmeldung passieren, weil es gab letztes Jahr einen Datenabgleich mit den Meldeämtern und der Beitragsservice ist noch dabei, allen Leuten Post zu schicken, die gemeldet sind, aber beim Beitragsserveice nicht erfasst.

Entfällt, denn die GEZ gibt es seit 2013 nicht mehr.

Und sollten Eheleute mit dem Rundfunkbeitrag ein Problem haben, so sollen sie sich den in Dreigottesnamen zu gleichen Teilen teilen.

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Okay - die ausstehenden Beiträge Deiner Partnerin sind im Hinblick auf den Einzug bei ihr für Dich irrelevant - Du kannst Dich einfach beim Gebührenservice ummelden und Deinen Beitrag wie gewohnt weiterhin bezahlen.

https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/aendern/index_ger.html

Die Rückstände Deiner Partnerin wird der Beitragsservice bis zu 3 Kalenderjahren (sprich für die Kalenderjahre 2016 / 2017 und 2018 ) in absehbarer Zeit nachfordern. Denn nach dem Datenabgleich der vor einiger Zeit stattfand, werden nach und nach Haushalte / gemeldete Personen, welche bis dato keine Beiträge gezahlt haben zur Auskunft aufgefordert.

@wilees

Also auf gut deutsch zahle ich mein Rückstand ziehe auf gut deutsch meine Frau in dreck

@Mik85

Nein - der Beitragsservive wird in den nächsten Wochen - nach kürzlich erfolgtem Datenabgleich - ehedem auf Beitragsschuldner wie Deine Frau zukommen - egal was Du jetzt machst.

Erstens gibt es die GEZ seit 2013 nicht mehr, und zweitens ergeben drei Worte und ein Fragezeichen nicht unbedingt auch eine Frage.

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Nein, ich zahle nichts an meine Frau.

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