Hallo zusammen habe am Samstag eine Pfändungsankündigung von meiner verbandsgemeinde bekommen GEZ Gebühren dürfen die das mit der Bezeichnung GEZ ?

6 Antworten

Ja, die Stadt darf im Auftrag der GEZ die Vollstreckung durchführen. 

Wieso nicht? Wenn das eine Pfändung ist, dürfte da schon etwas älter sein, Und wenn da steht GEZ, dürfte das noch aus Zeiten sein, wo es die GEZ noch GEZ hieß.

Das ist aber aus deiner Frage nicht wirklich erkennen, da fehlen wichtige Infos.

BirgitMichel 
Fragesteller
 04.07.2016, 13:37

Die Gebühren sind vom november2014bis juli2015 hier hat jemand geschrieben das die mit der Bezeichnung gez keine Pfändung machen dürfen das wäre Betrug

dielauraweber  04.07.2016, 15:12
@BirgitMichel

das ist kein betrug. da hat wohl jemand was falsch geschrieben.

Die GEZ/ Beitragsservice ist nicht rechtsfähig, wie ein Kindergarten oder dein Nachbar. Jedoch arbeitet sie im Schatten der Rundfunkanstalten deines Bundeslandes und kann auch teilweise wie eine Behörde arbeiten. Offene Beiträge werden pro Wohnung bezogen seit 2013.

Die GEZ an sich gibt es nicht mehr da Gebühren gegenwärtig eben Beiträge sind. Somit Beitragsservice der ARD ZDF D-Radio.

Die "GEZ" darf selber nicht vollstrecken. Der rechtmäßige Gläubiger der offenen Beiträge ist die Landesrundfunkanstalt deines Bundeslandes (SWR, RBB, MDR usw....)

Man muss die Dokumente prüfen ob diese rechtmäßig erlassen wurden. Setze dich mit der Gemeinde in Verbindung fordere Akteneinsicht und mache Fotos von den Dokumenten.

Achte auf die genau Forderung, Zeiträume und den eindeutigen Gläubiger und ob du Rechtsmittel einlegen konntest, was du grundsätzlich darfst. Es sei denn duhast keine Bescheide bekommen. Post verschwindet auch mal...in dem Fall besteht möglichkeit für Eilrechtschutz.

ACHTUNG: eine Ankündigung ist nur eine Information anhand man trotzdem versuchen könnte zu pfänden (Sachpfändung). Die Ankündigung soll dazu dienen den Schuldner zu bewegen zu zahlen, es ist noch keine Zwanghaftigkeit daraus zu entnehmen.

du musst zahlen. du weißt ja das der rechtsnachfolger der gez der beitragsservice ist. die beiträge sind offen und werden nun vollstreckt. das worauf du dich beziehst, existiert nicht mehr, da das tübinger urteil schon in 2015 wieder gekippt wurde.

Ja, die Verbandsgemeinde darf sogar selbst pfänden.

Und man ist dazu verpflichtet den Rundfunkbeitrag zu zahlen, ansonsten wird halt gepfändet.