GEZ abmelden bei einer Einliegerwohnung?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Grundsätzlich ist für jede Wohnung vom jeweiligen Inhaber ein Rundfunkbeitrag zu bezahlen. Auf die Frage, ob du noch von deinen Eltern mitversorgt wirst, kommt es nicht an. Die Bezeichnung "Haushaltsabgabe" wurde von der Politik erfunden, ist aber irreführend. Nach der gesetzlichen Definition in § 3 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist "Wohnung unabhängig von der Zahl der darin enthaltenen Räume jede ortsfeste, baulich abgeschlossene Raumeinheit, die 1. zum Wohnen oder Schlafen geeignet oder genutzt wird und 2. durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus, einem Vorraum oder von außen, nicht ausschließlich über eine andere Wohnung, betreten werden kann." Danach bist du für deine Einliegerwohnung nur dann nicht beitragspflichtig, wenn du deine Wohnung nur über die Wohnung deiner Eltern betreten kannst. Nur in diesem Fall kannst du dich beim Beitragsservice abmelden.

Geht nur wenn ihr einen gemeinsamen Haushalt habt. Falls also deine Eltern noch für dich einkaufen, kochen und Wäsche waschen, ihr einen gemeinsamen Internet- und Fehrnsehanschluss nutzt usw. dann kannst du dich abmelden.

Einliegerwohnung, also eigene Wohnung und somit vermutlich auch eigener Haushalt? Dann wird das nix mit der Abmeldung.

Das geht nicht.

Hallo,

den Rundfunkbeitrag wirst Du wohl oder übel entrichten müssen, wenn Du nicht im Haushalt Deiner Eltern wohnst.

mfg

Parhalia