Muss ich für die alte Wohnung noch die GEZ Gebühren zahlen?

2 Antworten

Da wirst du leider zahlen müssen. Man muss die Wohnung nicht nur beim Einwohnermeldeamt abmelden, sondern auch beim Rundfunkservice. Solange man das nicht tut, zahlt man für die alte Wohnung. Egal, ob man dort noch wohnt oder nicht.

nun tut sie es ja demnächst, muss also nicht zahlen, außer den einen monat, den sie ja bereits ansprach. mit einreichung aller unterlagen, wird sie rückwirkend einfach abgmeldet.

du nimmst einen zettel und schreibst drauf: hiermit teile ich mit, dass ich bei einem anderen beitragszahler lebe.

name, vorname beitragsnummer deiens lg

name, vorname beitragsnummer von dir.

hiermit bitte ich um abmeldung meines beitragskontos zum monat des einzuges am 1.8. etc.

mfg unterschrift.

anbei legst du eine meldebescheinigung welches deinen einzug dokumentiert und dann wirst du ohne anerkennung einer rechtspflicht rückwirkend zum wunschtermin abgemeldet.