Muss ich für die alte Wohnung noch die GEZ Gebühren zahlen?
Hey, sorry erstmal für den blöden frage Text.
meine frage lautet. Ich wohne seit dem 1.8.2015 in einer WG in der bereits ein Beitragszhaler Wohnt mit dem ich den RUndfunkbeitrag immer teile. Meine alte Wohnung habe ich allerdings nicht abgemeldet weil ich dachte, durch das Einwohnermeldeamt wüssten die bescheid dass ich nun woanders wohne, wo bereits ein Zahlr registriert ist. Nun bekam ich ein schreiben von der GEz in dem stand dass noch ein betrag von 52,00€ offen ist für Juli - September.
Muss ich nun die 52 € Zahlen oder lediglich nur 17,50 € da ich ja seit dem 01.08.2015 bei einem Beitragszahler wohne?
das schreiben für das abmelden der alten wohnung habe ich erst vor kurzem fertig gemacht und würde dieses am Monatg los schicken.
2 Antworten
Da wirst du leider zahlen müssen. Man muss die Wohnung nicht nur beim Einwohnermeldeamt abmelden, sondern auch beim Rundfunkservice. Solange man das nicht tut, zahlt man für die alte Wohnung. Egal, ob man dort noch wohnt oder nicht.
nun tut sie es ja demnächst, muss also nicht zahlen, außer den einen monat, den sie ja bereits ansprach. mit einreichung aller unterlagen, wird sie rückwirkend einfach abgmeldet.
du nimmst einen zettel und schreibst drauf: hiermit teile ich mit, dass ich bei einem anderen beitragszahler lebe.
name, vorname beitragsnummer deiens lg
name, vorname beitragsnummer von dir.
hiermit bitte ich um abmeldung meines beitragskontos zum monat des einzuges am 1.8. etc.
mfg unterschrift.
anbei legst du eine meldebescheinigung welches deinen einzug dokumentiert und dann wirst du ohne anerkennung einer rechtspflicht rückwirkend zum wunschtermin abgemeldet.