GEZ Online Antrag: Welches Datum muss ich bei "Anmelden zum..." angeben?
Hallo liebe Community,
ich habe letzten Monat einen Brief von der GEZ erhalten, wo ich darum gebeten werde meine neue Wohnung anzumelden. Das wollte ich gerade auch online machen, allerdings muss ich beim 2. Schritt ein Datum angeben zu welchem ich die Wohnung anmelden möchte. Muss ich da das Datum des Einzugs (November 2013), das Datum des GEZ Briefes (Januar 2014) oder den aktuellen Monat angeben?
Und muss ich dann für die vergangen Monate nachzahlen, obwohl ich wegen BAföG befreit werden müsste?
Gruß, denvesi! =)
4 Antworten
Datum vom Einzug und ja, Du musst die Zeit nachzahlen.
Wenn du wegen Bafög befreit wirst , besorg dir die entsprechenden Unterlagen, sonst muss du trotzdem zahlen
Nimm den aktuellen Monat. Hab ich auch gemacht, gab bei mir keine Probleme.
Wenn du aber ne Befreiung beantragen kannst, warum machst du das nicht?
Probier so spät wie möglich...n. Monat. Man braucht auch Zeit zum übersiedeln. Oft geht das durch.