GEZ - Gebühren anmelden, Rückwirkende zahlung?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Eventuell ist das Wohnheim von der Gebühr befreit (mal schlau machen).

Ansonsten gilt seit 2013 leider, wo eine Wohnung, da Rundfunkgebühr (platt gesagt). Da jeder nicht-obdachlose Mensch irgendwo seinen Wohnsitz hat, wird er auch irgendwo Rundfunkgebühr zahlen müssen.

Gehört die Wohnung an seinem Heimatort denn ihm allein, oder den Eltern? Pro Haushalt muss nur einmal Gebühr gezahlt werden.

Einfach selbst das Datum bestimmen, ab wann man zahlen möchte, ist leider nicht. Zahlen muss man ab Zeitpunkt der Anmeldung des Wohnsitzes bzw. seit Januar 2013 (seitdem das neue Gesetz gilt). So viel ist das doch m.W. nach gar nicht, und man kann sicher mit der Behörde verhandeln... Ratenzahlung o.ä.

Wie du schon selbst bemerkt hattest ist seit 2013 alles anders. Seit 2013 ist der Wohnungsinhaber GEZ Beitragspflichtig und das vom Zeitpunkt (2013) des Mietvertrags an. Um weitere kosten sich zu ersparen (Zwangseintreibung) bite ihnen Ratenzahlung an.

Es wird nicht Billiger nur teurer!