GEZ - Gebühren anmelden, Rückwirkende zahlung?
Hallo Community,
ein Freund von mir hat zwei Wohnsitze. Seine eigene Wohnung in seinem Heimatort und ein Zimmer in einem Wohnheim an dem Ort wo er studiert.
Bisher hat er nie GEZ-Gebühren bezahlt, auch nicht, nachdem die generelle Gebührenvorschrift für jeden Haushalt eingeführt wurde. Langsam bekommt er aber kalte Füße, weil er jetzt wieder einen Brief bekommen hat. Da er kein Geld hat, alle Gebühren (zumindest die seit 2013) rückwirkend zu bezahlen, würde er gerne einfach das Datum von nächstem Monat angeben und sozusagen ab dann die Gebühren bezahlen.
Hat jemand damit Erfahrungen gemacht?
2 Antworten
Eventuell ist das Wohnheim von der Gebühr befreit (mal schlau machen).
Ansonsten gilt seit 2013 leider, wo eine Wohnung, da Rundfunkgebühr (platt gesagt). Da jeder nicht-obdachlose Mensch irgendwo seinen Wohnsitz hat, wird er auch irgendwo Rundfunkgebühr zahlen müssen.
Gehört die Wohnung an seinem Heimatort denn ihm allein, oder den Eltern? Pro Haushalt muss nur einmal Gebühr gezahlt werden.
Einfach selbst das Datum bestimmen, ab wann man zahlen möchte, ist leider nicht. Zahlen muss man ab Zeitpunkt der Anmeldung des Wohnsitzes bzw. seit Januar 2013 (seitdem das neue Gesetz gilt). So viel ist das doch m.W. nach gar nicht, und man kann sicher mit der Behörde verhandeln... Ratenzahlung o.ä.
Wie du schon selbst bemerkt hattest ist seit 2013 alles anders. Seit 2013 ist der Wohnungsinhaber GEZ Beitragspflichtig und das vom Zeitpunkt (2013) des Mietvertrags an. Um weitere kosten sich zu ersparen (Zwangseintreibung) bite ihnen Ratenzahlung an.
Es wird nicht Billiger nur teurer!