GEZ, wenn einer befreit ist zählt das dann für den ganzen Haushalt oder nur für die Person selbst?

3 Antworten

Es muss für jede Wohnung ein Rundfunkbeitrag bezahlt werden, unabhängig davon, ob Geräte vorhanden sind. Zur Zahlung verpflichtet sind alle volljährigen Bewohner der Wohnung, es muss aber nur einmal gezahlt werden. Wenn also deine Mitbewohnerin befreit ist (den Befreiungsbescheid des Beitragsservice solltest du dir zeigen lassen), bleibst du noch als Zahler übrig. Die Befreiung eines Mitbewohners gilt nicht für die anderen Mitbewohner, es sei denn ihr wärt verheiratet oder verpartnert. Du musst also alleine zahlen.

Wenn die Geräte auf dich angemeldet sind, mußt du weiter bezahlen. Die Befreiung gilt für den ganzen Haushalt. Eine Befreiung der GEZ Gebühren mußt du mit Einkommensnachweis nachweisen.

Kompletter Unsinn

Die Befreiung Deiner Mitbewohnerin gilt personenbezogen. Also nur für sie & nicht für die Wohnung / alle Mitbewohner.

Wenn Du nicht auch vom Rundfunkbeitrag befreit bist, musst Du den vollen Beitrag für die Wohnung zahlen.