GEZ falsches Datum angegeben?

3 Antworten

Das ist das idiotische Problem mit Vermietern.

Für die Anmeldung muss dir dein Vermieter eine Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen. Darin steht ein Einzugsdatum. Dieses Datum wird im Meldeamt gespeichert ist ist maßgebend für den Rundfunkbeitrag. Ab diesem Tag bist zu zahlungspflichtig.

Jetzt kommt der Teil bei dem ich mich etwas zurückhalten muss, weil ich es leid bin.

Die Vermieter raffen einfach nicht, dass in der Wohnungsgeberbescheinigung ein EINZUGSdatum eingetragen werden muss !!!!!eins11!!!elf '$§%&

*ganz ruhig....

Vermieter tragen zu 99% immer das Datum des Mietvertrages ein. Nur interessiert es bei der Anmeldung keinen, ab wann dein Mietvertrag läuft! Du, und viele andere auch, ziehen halt mal aus irgendwelchen Gründen etwas später ein, und genau DAS muss bescheinigt werden! In deiner MUSS also der 01.07.2021 drin stehen und nicht der 01.06.2021.

Dafür kein ein Vermieter sogar ein Bußgeld bekommen.

Ich hab einem Vermieter auch bereits ein hohes Bußgeld ausgestellt, weil er sich geweigert hat eine entsprechend korrigierte Bescheinigung auszustellen, obwohl der Mieter den späteren Einzug nachweisen konnte.

Die Vermieter bemängeln dabei gerne, dass Sie das Datum des Einzuges ja nicht wissen können. Das ist aber nicht mein Problem. Dann müssen Sie das Einzugsdatum individuell mit den Mietern absprechen.

Wenn die Vermieter rechtssicher ein Einzugsdatum bescheinigen wollen, dann sollen die Mieter z.B. dazu beim Vermieter eine Erklärung unterschreiben.... was weiß ich....

Ich hab auf Arbeit nur mit dem Thema zu kämpfen...

Nun zur Lösung DEINES Problems.

Du hast 2 Möglichkeiten:

  1. du sprichst mit deinem Vermieter und lässt dir eine korrigierte Bescheinigung ausstellen, und lässt im Amt dein Einzugsdatum korrigieren
  2. du teilst dem Meldeamt mit, dass der Vermieter sich weigert das Einzugsdatum zu korrigieren

Weigert er sich, bleibst du entweder bei dem Datum und zahlst, oder weist auch deinen späteren Einzug auf anderem Wege nach.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die Rundfunkbeitragspflicht besteht für jeden volljährigen Inhaber einer Wohnung, es sei denn bereits eine andere Person bezahlt bereits den Rundfunkbeitrag für die Wohnung. Als Inhaber einer Wohnung wird nach dem Gesetz derjenige vermutet, der dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder im Mietvertrag als Mieter genannt ist. Das bist zweifelsfrei du.

Die gesetzliche Regelung im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sagt weiter, dass die Beitragspflicht mit dem Ersten des Monats beginnt, in dem du die Wohnung erstmals innehast.

Das ist der Tag, ab dem du die Verfügungsgewalt über die Wohnung hast und die hast du, wenn du den Schlüssel dafür hast. Der Beitragsservice orientiert sich allerdings regelmäßig an dem Tag, der beim Meldeamt als Einzugsdatum angegeben wird, weil er nur den von dort erfährt. Dabei ist der Rundfunkbeitrag ein Monatsbeitrag, der immer für den vollen Monat erhoben wird, egal wann du genau im Monat eingezogen bist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Es zählt der Tag, ab dem Du gemeldet bist. Nicht vorher. Denn da bist du ja wohl noch in der Wohnung Deiner Eltern, und die werden ja auch bezahlen. Dass es bei Übergabe hin und wieder Leerstand gibt, ist normal.