Gewerbeummeldung nicht gemacht, habe es nicht gewusst.

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Das wird eine Aufforderung sein das du die letzte Möglichkeit zur Ummeldung hast bevor da was passiert. Wenn du Pech hast musst du eine Strafgebühr zahlen, aber wegnehmen werden sie dir das nicht, dafür besteht ja kein Grund.

Wenn du mit einem Bußgeld belegt wirst, steht das normalerweise auf dem Schreiben. Ich gehe mal davon aus, dass da eher etwas in der Richtung steht, wie "Wenn Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, kann ein Bußgeld bis xxx Euro verhängt werden" oder? Geh einfach am Montag gleich ins Amt und erledige das vor Ort, damit du es weg hast und schon ist das Problem beseitigt. Falls du dafür keine Zeit hast, kannst du das mit dem entsprechenden Formular auch per Post machen, wie das geht ist hier beschrieben: http://www.gruenderlexikon.de/blog/2010/09/13/so-melden-sie-ihr-gewerbe-bequem-per-post-an/

Eine verspätete Ummeldung ist eine Ordnungswdrigkeit. Je nach dem, wie lang die Verspätung ist, kann das Verwarnungs- bzw. Bußgeld schon 25-200 Euro betragen. Mehr wohl kaum...