Gewerbe erst später anmelden?

7 Antworten

Du musst sofot ein Gewerbe anmelden. Außer der Zustimmung deiner Eltern benötigst du als Münderjähriger übrigens auch noch die Genehmigung des Familiengerichts dazu, siehe § 112 BGB.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__112.html

Ein Gewerbe me4ldest du spätest dann an, wenn du das erste gewerblich Geschäft tätigst.

Deine Eltern können dich mit dem Gewerbe gar nicht unterstützen, da Onlinehandel nichts besonderes ist. (Es sei denn, du machst was ganz anderes als die klassische Masse. Dann gibt es Ausnahmen. Das entscheidet aber ein .............. , weiß nicht welches Gericht.)

Okay danke, mit unterstützen meinte ich, dass ich die Einverständnis meiner Eltern habe.

@Nanoha10

Das ändert aber nichts daran das du die Gewerbeanmeldung brauchst. Und die bekommst du nicht so einfach. (Frag´im Gewerbeamt nach. Die erklären dir das ganz genau.)

Als Minderjähriger benöitigt man zur Gewwerbeanmeldung immer die Genehmigng des Familiengerichts, § 112 BGB.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__112.html

@PatrickLassan

Ja, ich weiß. Und soweit mir bekannt ist, muss seine Geschäftsidee schon was außergewöhnliches sein um diese Zustimmung vom Gericht zu bekommen. .

Hallo,

als Minderjähriger darfst du zunächst gar nichts alleine machen.

Du mußt die Erlaubnis deiner Eltern haben und mit dieser und deinen Eltern zum Familiengericht und die Genehmigung dieses einholen.Mit der Genehmigung des Familiengerichtes must du dann zum Gewerbeamt und das Gewerbe anmelden.

Erst dann darfts du tätig werden und wichrtig !! ab da bist du für dein Gewerbe auch "Volljährig" , das heißt du kannst Verträge abschließen und must auch dafür einstehen.

Dankeschön, hat mir sehr geholfen

Also ich habe die Einverständnis meiner Eltern. Nun gehe ich mit Ihnen zum Familiengericht. Wie läuft das dann dort ab? Muss ich irgendwelche Fragen beantworten, irgendwas bestimmtes wissen? Oder müssen meine Eltern nur etwas unterschreiben? Und wenn ich die Genehmigung dann habe, müssen meine Eltern dann auch mit zum Gewerbeamt oder kann ich dort alleine hin? Und was kommt dort auf mich zu? Was für Fragen werden sie mir stellen und was muss ich alles wissen? Muss ich genau erklären, was ich dann vorhabe also was ich verkaufen möchte und so weiter. Sorry für den langen Text, würde mich über eine Antwort freuen.

@Nanoha10

Bereite dich lieber gut vor, alls aller erstes braucht du einen Businessplan den du vorstellen musst in den du beschreibst was genau du vor hast und was du in wie viele Jahre erreichen möchtest, wie es mit Mitarbeiter aussieht, und wie du die Kosten tragen willst, ich weiß ja nun nicht was du vor hast, aber ein Online Shop kann manchmal von ein Tag auf den anderen Blühen und das kannst du dann niemals alleine bewältigen und es wird schneller zusammen brechen als es aufgebaut war, den neue Mitarbeiter wirst du nicht von ein Tag auf den anderen finden.

Erkundige dich was für Unterlagen du brauchst, und stelle dich auf längere Bearbeitungszeit ein sobald du das OK bekommst, und auf Kosten je nach schein.

Mach dich überall mal schlau via google, geh auf das Arbeitsamt und sammeln ein paar Infos, einige haben dafür eine extra Abteilung wo ausgebildete Mitarbeiter für so etwas sind.

@Nanoha10

Hallo, du solletst vielleicht zu aller erst mal mit deinen Eltern zur IHK gehen und dich dort beraten lassen.Für viele Geschäfstideen haben die dort bereits Merkblätter und bieten oft auch spezielle Seminare für Gründer an.

Denn beim Gewerbeamt wollen die schon wissen was du genau machen willst und vor allem, was du gedenkst, im Jahr einzunehmen (Gewinn).

LSchon das Freischalten eines Online Portals oder das Schalten von Werbung ist eine gewerbliche Tätigkeit.

Diese ist ohne Gewerbeschein strafbar und stellt einen gewerblichen Steuerbetrug da.

Es ist hierbei nicht entscheidend das Einnahmen vorhanden sind, sondern das Einnahmen erwartet werden.

Bei einem Online Shop kommt noch hinzu das du die Steuernummer angeben musst. Tust du dies nicht bekommst noch zusätzlich Ärger

Du kannst ein Gewerbe nach Paragraph 19 UstG anmelden das vereinfacht alles.

Jedoch solltest Du dich darüber mal mit einem Steuerberater unterhalten sonst bist schneller Pleite als du denkst

Bin erst 16, hab nicht so viel Geld, also gibt es auch nich viel zu verlieren.^^ Hab inzwischen ein Gewerbe.

Du musst dein Online-Shop als Gewerbe anmelden bevor du es aufbaust, damit sind auch Vorbereitungsmaßnahmen, Einrichtung des Geschäftsbetriebes (also Erstellung der Seite), Kundensuche und Ähnliches zu verstehen.