Gewerbeummeldung Wohnortwechsel

2 Antworten

Die Gewerbean- und Ummeldung hat nichts mit irgendwelchen Steuern zu tun. Selbstverständlich hättest du schon bei der ersten Verlegung der Betriebsstätte das Gewerbe ummelden müssen. Schau doch einfach mal auf die Rückseite deiner Anmeldung bzw. des Beiblattes !

Selbst wenn du mit deinem Betrieb nur eine Hausnummer weiterziehst, musst du dies dem Gewerbeamt melden. Eine Gewerbeummeldung kannst du vornehmen, wenn du innerhalb der Gemeinde umziehst. Wenn du deinen Betriebssitz in eine andere Gemeinde verlegst, musst du das alte Gewerbe abmelden und es in der neuen anmelden.

Generell hättest du dei Gerwerbe bei jedem Umzug ummelden müssen. (Du hast ja mit deinem Gewerbe auch eine ander Anschrift). dieses kann man im Rathaus / Bürgerbüro ganz einfach und unkompliziert machen, wenn wom Amt her eine Ummeldung nicht funktioniert, melden die dein gewerbe ab, und sofort wieder neu an. Welches Finanzamt für dich zuständig ist, spielt zwar eine rolle, aber auch die zuständige Gemeinde hat einfluss auf dein Gewerbe = , Gewerbesteuerhebebetrag / messbetrag . Also ich an deiner Stelle würde da direkt hingehen. die können sowas evtl. auch rückwirkend erstellen.