Welche Besonderheiten sind bei einem Gewerbekauf inkl. Immobilie zu beachten?

2 Antworten

  • Gibt es hier generell Besonderheiten beim kauf eines Gewerbes?

Das kommt auf die Rechtsform des Gewerbes an....

  • Das Gewerbe hat einen "Fantasienamen" und es sind Personen für Saisonarbeiten auf 450€ Basis angestellt.

Ein Fantasiename hat keine rechtliche Bedeutung, sonst wäre es kein Fantasie- sondern ein Firmenname. Ein Einzelunternehmen kann seinen Fantasienamen immer ändern.

  • Welche Rechtsform herrscht dann hier?

Das musst du uns doch sagen?!

  • Kann ich den Namen des Gewerbes einfach ändern?

Das kommt auf die Rechtsform an.

  • Gibt es effektiv dann überhaupt noch zusammenhänge mit dem Hauptstandort?

Wem gehört denn das Grundstück? Dem bisherigen Gewerbetreibenden (Einzelunternehmen) oder einer juristischen Person (UG, GmbH, AG, Ltd.)?

  • Das Haus in dem das Gewerbe angemeldet ist hat mehrere Etagen, welche jedoch nicht alle zum führen des Gewerbes benötigt werden. Gibt es Besonderheiten, wenn z.B. das 1. OG als Wohnraum zur Selbstnutzung ausgebaut werden soll?

Wenn das ein Gewerbegebiet ist, dann darfst du da nicht wohnen. Du müsstest eine Baugenehmigung zur Nutzungsänderung stellen. Und die wird wahrscheinlich versagt.

  • Was würde dagegen sprechen den ausgebauten Gewerberaum zu Wohnraum ummelden zu lassen?

Die Bauaufsicht wird dich da rausschmeißen.

- Gibt es Besonderheiten bei der Fremdfinanzierung über eine Bank, die beachtet werden sollten? 

Das kommt darauf an, was du kaufst. Eine juristische Person oder nur ein Grundstück mit ein paar Maschinen und etwas Warenbestand?

  • Laut Gesetz darf das Gewerbe jederzeit von Behörden etc. besichtigt werden. 

Nicht jederzeit, sondern nur an Werktagen und zu sonstigen Geschäftszeiten.

  • Sollte bei der Gewerbeummeldung auf unsere Namen, dann die Adresse mit Zusatz "lediglich Erdgeschoss" o. Ä. angegeben werden, sodass die Privatsphäre im oberen Geschoss erhalten bleibt (z.B. auch wenn die Wohnung mal untervermietet werden sollte)?

Eine Ummeldung auf eine andere Person gibt es nicht. Wenn der bisherige Gewerbetreibende ein Einzelunternehmen betrieben hat, kannst du nur Waren, eine Kundenkartei, Maschinen und Grundstücke kaufen, aber kein Gewerbe. Das muss er abmelden und du neu anmelden. Kaufst du eine juristische Person, wird nur die Änderung im Handelsregister eingetragen. umgemeldet wird da beim Gewerbeamt gar nichts.

Du scheinst ja kaum Sachkenntnis über Gewerbe-, Bau- und Gesellschaftsrecht zu haben. So ist ein Desaster vorprogrammiert. Lass dich unbedingt von einem Fachanwalt (kein Scheidungs- oder Verkehrsanwalt) beraten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Geochelone  13.03.2021, 21:39

Und die Mitarbeiter haben einen Vertrag mit dem Unternehmen. Wenn es ein Einzelunternehmen ist, dann werden es - ohne neue Verträge - nicht deine MA.

Da ist leider sehr viel Verschiedenes in einen Topf geworfen worden, sodass die Besorgnis besteht, dass hier vieles missverstanden werden wird. Der Kauf einer Immobilie hat nichts mit einem Unternehmenskauf zu tun, sondern dies können zwei verschiedene Komplexe sein. Schuldrecht, Sachenrecht, Öffentliches Baurecht, Handelsrecht, Gewerberecht u.a. werfen hier potenziell verschiedene Fragestellungen auf. Am besten holt ihr euch externen Rechtsrat, da nach meiner Erinnerung Rechtsberatung hier nach den Nutzungsbedingungen nicht erlaubt ist, für Nicht-Assessoren sowieso nicht und für Rechtsanwälte nicht kostenfrei.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Pleasereply  13.03.2021, 21:01

Wobei ich bei so viel Unwissenheit ohne weiteres Beschäftigen hiermit definitiv generell hiervon abraten würde.