Wie viel Steuern von unseren Eventeinnahmen abziehen?

3 Antworten

wovon redest du? das was du meinst ist die befreiung der erhebung von mehrwertsteuer als sog. "kleinunternehmer" bis zu der genannten umsatz-grenze pro jahr.

auf den reinertrag deiner geschäfte musst du einkommenssteuer bezahlen, das hat absolut nicht mit einer frreigrenze zu tun.


Wir sind jetzt als Einzelunternehmen angemeldet.

Wenn ihr gemeinsam ein Unternehmen führt, kann das nicht sein, dann seid ihr eine GbR.


Versteuert wird ja erst ab einem Jährlichen Mindestumsatz von 17000€ oder?

Nö, entscheidend ist der voraussichtliche Umsatz anhand des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung.

Wenn dieser im Gründungsjahr (Achtung es wird nach Monat runtergerechnet!) voraussichtlich 17.500,- € nicht übersteigt, seid ihr Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG, sofern ihr nicht zur Regelbesteuerung optiert.

Ich hoffe auf den Eintrittskarten ist keine Umsatzsteuer ausgewiesen.


Sollen wir dann von den Einnahmen steuern abziehen?

Besteuert wird in der Einkommensteuer das zu versteuernde Einkommen. Ohne das Betriebsergebnis und weitere Einkünfte zu kennen, kann man dazu nichts sagen.

20% beiseite zu legen sollte wahrscheinlich reichen.

wir & Einzelunternehmen paßt ja nicht. Jemand hat ein Gewerbe angemeldet. 

Sonst gilt eine Gesellschaft Bürgerlichen Rechts mit mehreren Gesellschaftern mit einem Gesellschaftervertrag.

Das Kleinunternehmen nach § 19,1 USTG ist hier von der UST quasi befreit bzw. die MWST wird nicht erhoben. Umsatz bis 17.500 €

Über die Buchhaltung müßt Ihr dann pro Person eine EÜR machen, Einnahme Überschuß Rechnung

Daraus ergibt sich ein Gewinn mit einem Formular G 

Übliche Programme extrahieren das dann aus der Buchhaltung mit Einnahmen-Ausgaben.

Ich nutze hier Wiso, das kostet im Jahr 29 € im Abo

Sonst müßt Ihr eine Ausschankgenehmigung haben, wenn Ihr Getränke verkauft, auch eine Belehrung nach § 43 ISFG (Gesundheitszeugnis) vorweisen sowie auch als Veranstalter die Gema Gebühren zahlen. 

Gema hier pauschal über eine Meldekarte nach Personen sowie abgespieltem Medium wie MP 3

Eine EÜR ist für jeden Betrieb zu machen. Wenn Eigentümer eines Betriebs eine GdbR ist, dann ist auch nur eine EÜR auszufüllen.