Airbnb Gewerbe?

8 Antworten

Das ist nicht ganz falsch, was der Anwalt schreibt. Die kurzfristige Überlassung eines Zimmers an Gäste gilt als Gewerbe und muss gemäß §14 und §55c GewO angemeldet werden.

Man muss hierbei jedoch ein paar Dinge unterscheiden. Und zwar gibt es neben der Gewerbeanmeldung auch noch eine sog. Gewerbeanzeigepflicht. Und letztere ist hier erforderlich. Deine Mutter muss als tatsächlich zum Gewerbeamt der Stadt gehen und die Vermietung an Gäste anzeigen.

Bei der Anzeige des Gewerbes wird man dann vermutlich feststellen, dass es sich um eine sog. "Bagatellvermietung" handelt, wodurch dann die Gewerbeanmeldung nicht nötig ist. Aber das muss im Einzelfall geprüft und festgestellt werden. In der Regel ist es eine Bagatellvermietung, wenn man weniger als 8 Betten anbietet. Wenn man jedoch zusätzliche Serviceleistungen hat wie z.B. Frühstück, dann sieht es wieder anders aus.

Übrigens muss deine Mutter auch Mehrwertsteuer ans Finanzamt abführen, es sei denn, sie hat die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen. Denn nur die dauerhafte Vermietung von Wohnraum ist von der Umsatzsteuer befreit, nicht jedoch die kurzfristige Vermietung zu Beherbergungszwecken.

Wenn ihr etwas planmäßig und mit Gewinnabsicht vermietet ist das selbstverständlich ein Gewerbe.....das ist doch keine Schikane.

Rechtsanwälte und Ahnung vom Steuerrecht sind numal 2 Dinge, die in den wenigsten Fällen zusammenpassen.

Höflicher Brief an den Rechtsanwalt, dass Airbnb-Einkünfte keine gewerblichen Einkünfte darstellen, sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Geochelone  31.10.2018, 22:28

Gewerbliche Zimmervermietung ist aber nach der Rechtsprechung zur GewO anzumelden. Wie die Einnahmen versteuert werden, ist gewerberechtlich unbedeutend.

Die Vermutung des Schreiberlings sollte Sie bzw. Ihre Mutter kalt lassen!

Die WEG kann allerdings Ärger, bis hin zum Entzug des Wohnugsneigentums, bereiten!

Das ist keine Schikane. Wer Geld verdient muss das beim Finanzamt angeben