Gestohlenes zurückgeben?

4 Antworten

Du wirst wahrscheinlich Hausverbot bekommen und musst den Wert des Gegenstandes (also 30€) zurück zahlen. Das Ganze wird eingestellt, weil es nur ´ne Kleinigkeit war. Wenn ein Verfahren eingestellt wird, dann heisst das, das die Angelegenheit für Dich erledigt ist, wenn Du bezahlt hast. Solltest Du Dich nicht ans Hausverbot halten und die erwischen Dich, dann wird´s aber ´ne Ecke schlimmer.

askinator96 
Fragesteller
 30.04.2014, 00:02

Alles klar So wollte ich das wissen Und nicht igwelche doofen antworten

ME2014  30.04.2014, 00:05
@askinator96

Du kannst froh sein nur doofe Antworten zu bekommen!

Kanini  30.04.2014, 00:08
@askinator96

Habe mal wieder was vergessen; wollte schreiben: Du wirst wahrscheinlich Hausverbot bekommen und musst den Wert des Gegenstandes (also 30€ und ´ne zusätzliche Geldbuße) zurück zahlen.....

"Einstellen" bedeutet, daß der Vorgang dem Staatsanwalt vorgelegt wird und dieser von einer Anklage absieht. Du bekommst also einen Schrieb, in dem mehr oder weniger steht, daß Du diesmal noch davonkommst, Du aber nicht glauben sollst, daß es das nächste Mal auch so sein wird. Das bekommt auch der Geschädigte mitgeteilt.

Ob es geschickt ist, das beschädigte Diebesgut zurückzugeben solltest Du mit einem Anwalt klären. Wenn die nicht wissen, was Du geklaut hast, dann tun sie sich schwer mit Schadenersatzforderungen...

du kannst vileicht schulden bezahlen kann um die 1000 kosten ich weis es selber nicht so genau egal gestohlen ist gesohlen ob 5 10 15 wert also das kann alles möglich für dich sein aber sehr dumm du kannst auch sparen wie jeder andere und kaufen klauen ist schlimmer als kauffen also erst 2 mall überlegen und dan machen bin 13 und das ist ein großer Alters unterschied vileicht nimm dir ein vorbild an die anderen leuten

Kanini  30.04.2014, 00:02

Vielleicht solltest Du Dir mal ein Vorbild bei der Satzstellung und Rechtschreibung anderer Menschen ein Beispiel nehmen.

Yildiz3122000  02.05.2014, 15:25
@Kanini

ok ich bin keine deutche und ich bin erst 1 Jahr hir in deutchland ok und ich bin auch nicht in deutchland aufgewackesen ok

askinator96 
Fragesteller
 30.04.2014, 00:03

Man das ist mir jetz auch klar Wie war weiss ich Man ^^

Es darf sich nicht Strafverschärfend auswirken wenn der Erfolg der Tat fortbesteht

ergo wenn du klaust oder raubst und die Beute behältst und dann vor Gericht stehst darf man dir keine härtere Strafe geben weil du die Beute nicht zurückgegeben hast. Allerdings ist es ein Strafmilderungsgrund wenn du Reue zeigst und die Sache zurückgibst.

Offensichtlich wirst du überhaubt nicht angezeigt oder angeklagt also brauchst du dir keinen Kopf darum machen. Ist verschwunden. Du hast es in Panik ins Gebüsch geworfen. Cest tout